Die Findok ist das Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts, das Auslegungsbehelfe des Bundesministeriums für Finanzen sowie Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates zum Steuer- und Zollrecht beinhaltet.
Die Dokumente enthalten neben den Originaltexten auch Zusatzinformationen, wie zum Beispiel Verweise zu den Rechtsgrundlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bka.gv.at
Die Inhalte der Findok werden laufend aktualisiert und stehen zeitgleich der Öffentlichkeit sowie der Verwaltung zur Verfügung.
Die Findok enthält folgende Inhalte des BMF:
In den Richtlinien, Erlässen und Informationen dokumentiert das BMF Rechtsmeinungen zu bestimmten Themen. Damit stellen diese Werke Auslegungsbehelfe und Nachschlagwerke zu den gesetzlichen Grundlagen dar. Die Verpflichtung, die Rechtsgrundlagen zu beachten, bleibt im vollen Umfang aufrecht. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Informationen der Findok nicht abgeleitet werden.
Die Unterscheidung in Richtlien, Erlässe, Informationen und EAS stellt keine rechtliche Unterscheidung dar, sondern drückt Unterschiedlichkeit in Umfang und Zielrichtung aus.
Richtlinien sind konstante Nachschlagewerke, die die Rechtsmeinung des BMF zu einem gesamten Rechtsgebiet abdecken. Aktualisierungen werden in die Richtlinien eingearbeitet und sind in der Findok als solche gekennzeichnet.
Erlässe und Informationen werden anlassbezogen erstellt und klären konkrete Sachverhalte.
Die Findok-Dokumente enthalten nicht die Texte der Rechtsgrundlagen (ua Gesetzestext), bieten aber durch Verlinkung einen einfachen Zugriff auf die Normen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS, www.ris.bka.gv.at). Durch die Verlinkung auf RIS werden sowohl aktuelle als auch frühere Fassungen gefunden.
Am 1.1.2003 wurde der UFS als unabhängige Verwaltungsbehörde gegründet. Er trat an die Stelle der bisherigen Rechtsmittelabteilungen der Finanzlandesdirektionen. Die Behörde hat ihren Sitz in Wien und 7 Außenstellen.
Der UFS ist zuständig für Rechtsmittel in den Bereichen:
Um bei voller Wahrung der Unabhängigkeit der Mitglieder eine möglichst einheitliche Entscheidungspraxis (§10 Abs. 4b UFSG) zu erzielen, dokumentiert der UFS zeitnahe und umfassend in der Findok.
Folgende UFS-Dokumente finden Sie in der Findok:
Wichtige Entscheidungen enthalten Rechtssätze, die kurz und prägnant die rechtliche Aussage zusammenfassen. Manche Entscheidungen beziehen sich auf diese (Stamm-)Rechtssätze und bilden somit (Folge-)Rechtssätze. Die Entscheidungstexte sind anonymisiert. Soferne trotz Anonymisierung Rückschlüsse auf die betreffende Rechtssache möglich sind, entfällt die Veröffentlichung des gesamten Textes.
Seit 9. März 2007 ist die Findok im Internet um die Inhalte der elektronischen Zolldokumentation (früher eZD) erweitert. Alle aktuellen Richtlinien, Erlässe und Informationen zum Zollrecht finden Sie in der Findok. An der Überführung der alten Daten wird weiter gearbeitet. Sollten Sie einen Erlass (oder ein anderes Dokument) aus der früheren Zolldokumentation, das noch nicht in die Findok überführt ist, benötigen, senden Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular der Findok.
Die Dokumenttypen der früheren eZD wurden an die in der Findok üblichen Bezeichnungen angepasst. So wurde aus:
"EZD-Arbeitsrichtlinie" - "Richtlinie des BMF" mit der Materie "Zoll"
"EU-Rechtsakte" - "Zoll-Rechtsgrundlage", vorerst nur im Menüpunkt "Richtlinien (PDF) erhältlich.
Zur Suche nach Zolldokumenten wurde das Dokumentfeld "Materie" eingeführt. Auch UFS-Dokumente sind Materien zugeordnet. Die Suche nach Faszikelnummern (zB VB-0240, MO-8300) wird in der "Freien Suche", Eingabefeld "Suchwort" durchgeführt.