
UP-3110, Arbeitsrichtlinie "EWR"
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3. Warenkreis
3.1. Multilaterales Abkommen
3.1.1. Industriell - gewerbliche Waren
Dem multilateralen EWR-Abkommen unterliegen die meisten Waren des industriell - gewerblichen Sektors, d.s. die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der im Protokoll 2 des EWR-Abkommens angeführten Waren.
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