Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0026-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3110, Arbeitsrichtlinie "EWR"

 

3. Warenkreis

3.1. Multilaterales Abkommen

3.1.1. Industriell - gewerbliche Waren

Dem multilateralen EWR-Abkommen unterliegen die meisten Waren des industriell - gewerblichen Sektors, d.s. die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der im Protokoll 2 des EWR-Abkommens angeführten Waren.

 

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