Richtlinie des BMF vom 29.08.2007, BMF-010311/0092-IV/8/2007
gültig von 29.08.2007 bis 13.09.2007
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
  • 5. Besondere Einfuhr- und Durchfuhrbeschränkungen
  • 5.2. Bestehende Beschränkungen

5.2.11. Maul- und Klauenseuche - Verbringungsbeschränkungen gegenüber dem Vereinigten Königreich

(1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 729. August 2007, GZ. 74100/00830089-IV/B/5/2007, Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus Großbritannien erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern, sowie Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche dieser Tiere, aus Großbritannien nach beziehungsweise durch Österreich verboten. Die Verbringung lebender Tiere aus anderen Gebieten des Vereinigten Königreiches, beziehungsweise die innergemeinschaftliche Verbringung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche aus dem Vereinigten Königreich ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

(2) Link zur Kundmachung:
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/17/47/85/CH0066CH0061/CMS1186588416755CMS1188394004226/kundmachung.pdfavn_sondernummer.pdf

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