Richtlinie des BMF vom 20.01.2011, BMF-010313/1028-IV/6/2010
gültig von 20.01.2011 bis 01.02.2012
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Hinweis Beachte

Der Abschnitt 7.1. wurde an die geltenden Rechtsvorschriften angepasst. Der Abschnitt 7.2. wurde wegen des Wegfalls von "sensiblen Waren im Carnet-TIR Verfahren" gestrichen. Weiters wurden einige Textkorrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 2. Abfertigung

2.10. Anschreibeverfahren

2.10.1. Anschreibeverfahren mit Gestellungspflicht

Durch die Verwendung des Carnet TIR tritt keine Änderung ein.

2.10.2. Anschreibeverfahren ohne Gestellungspflicht

2.10.2.1. Einfuhr

Durch die Verordnung der Europäischen Kommission vom 10.6.2005 (EG) Nr. 883/2005 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften wurde durch die Neuaufnahme der Artikel 454a ZK-DVO, Artikel 454b ZK-DVO und Artikel 454c ZK-DVO die Rechtsgrundlage geschaffen, den Status des zugelassenen Empfängers im Carnet TIR Verfahren zu bewilligen.

2.10.2.2. Ausfuhr

(1) Die Eröffnung eines Carnet TIR ohne Befassung einer Zollstelle ist nicht möglich. (2) Um Schwierigkeiten bei der Weiterbeförderung von Waren, die gestellungsfrei ausgeführt werden, zu vermeiden, haben alle zugelassenen Zollstellen trotz Befreiung dieser Waren von der Gestellungspflicht auf Antrag als Abgangszollstellen und/oder Ausgangszollstellen im TIR-Verfahren tätig zu werden und vorgelegte Carnet TIR entsprechend zu behandeln.  

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.01.2011
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.6
aufgenommen am: 20.01.2011 15:04:28
Dokument-ID: 06860a6f-dc83-40ad-a816-f58e8532c76e
Segment-ID: 47fb75a3-aa55-4d23-b1b2-57c9eeb39685
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