Richtlinie des BMF vom 20.12.2021, 2021-0.834.943
gültig ab 20.12.2021
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 33A VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER ARBEITNEHMER

33a.4 Sonderausgaben

1241j

Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist jedenfallsletztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:27.12.2021
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Lohnsteuer, ausländische Arbeitnehmer, Antragsveranlagung
Stammfassung:07 2501/4-IV/7/01
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.21
aufgenommen am: 27.12.2021 11:48:08
Dokument-ID: 381c98fd-19f1-4516-8e6c-125ed8e4c404
Segment-ID: 5d39644a-b087-4865-9a96-c0600d59b7a4
nach oben