
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Zusatzinformationen

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
- 33A VERANLAGUNG BESCHRÄNKT STEUERPFLICHTIGER ARBEITNEHMER
33a.4 Sonderausgaben
1241j
Beschränkt Steuerpflichtige können jene Sonderausgaben geltend machen, die sich auf das Inland beziehen (siehe Rz 578). Das Sonderausgabenpauschale ist jedenfallsletztmalig in der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 27.12.2021 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Verweise: | |
Schlagworte: | Lohnsteuer, ausländische Arbeitnehmer, Antragsveranlagung |
Stammfassung: | 07 2501/4-IV/7/01 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 19974.21 aufgenommen am: 27.12.2021 11:48:08 Dokument-ID: 381c98fd-19f1-4516-8e6c-125ed8e4c404 Segment-ID: 5d39644a-b087-4865-9a96-c0600d59b7a4 |
