Richtlinie des BMF vom 10.07.2009, BMF-010313/0515-IV/6/2009
gültig von 10.07.2009 bis 08.11.2010
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

Hinweis Beachte

Anhang 8 AF "Kennzahl der Bahnen"
  • 2. Sicherheit

2.2. Arten der Sicherheitsleistung - Übersicht

Arten der Sicherheitsleistung

Einzelsicherheit

Gesamt-bürgschaft


Barsicherheit

Durch Bürgschafts-leistung

Durch Sicherheitstitel


Wesen

Der Hauptverpflichtete leistet Sicherheit für ein einziges Versandver-fahren mit Bargeld, Scheck, Sparbuch oder Kreditkarte

Ein Bürge haftet für ein einziges Versandver-fahren eines bestimmten Haupt-verpflichteten

Ein Bürge haftet für ein einziges Versandver-fahren (in AT gibt es keinen derartigen Bürgen)

Ein Bürge haftet für eine Vielzahl von Versandver-fahren eines bestimmten Hauptver-pflichteten

Bewilligungs-pflichtig!

Höhe der Sicherheit

100% (Mindestsätze laut Anhang 44c beachten!)

100% (Mindestsätze laut Anhang 44c beachten!)

100% (Mindestsätze laut Anhang 44c beachten!)

100%*)
50%*)
30%*)
0%**)
des Referenzbetrages

Zeitliche Geltung



1 Jahr


Für sensible Waren

ja

ja

ja

nur mit entsprechender Bewilligung

Räumliche Geltung

nicht beschränkbar

beschränkbar

nicht beschränkbar

beschränkbar

Nachweis der Sicherheitsleistung

Vermerk im
Feld 52 bzw. Quittierung der Barhinterlage durch die Abgangsstelle

Bürgschafts-urkunde laut Muster in Anhang 49

Einzelsicher-heitstitel
TC32

*) Bürgschafts-bescheinigung
TC 31
**) Bürgschafts-bescheinigung
TC 33

Codierung im Feld 52

Code 3

Code 2

Code 4

*) Code 1
**) Code 0

 

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:13.07.2009
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Versandverfahren, GVV, Suchverfahren, gemVV, Eisenbahnversand, Flug
Stammfassung:BMF-010313/0789-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 31807.4
aufgenommen am: 13.07.2009 10:54:55
Dokument-ID: 1b32d6a0-db67-460c-be52-c7dc2f8c5af3
Segment-ID: 7f3d5b8c-ddce-4f47-9114-1656e59bf539
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