Erlass des BMF vom 04.10.2016, BMF-280000/0165-IV/3/2016
gültig von 05.10.2016 bis 18.07.2021
Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass

Hinweis Beachte

Dieser Erlass wird durch den Erlass des BMF vom 19.07.2021, 2021-0.509.787, ersetzt.
  • I. Abschnitt: Abgabenverfahren

8. Finanzkontenauskunft auf Grund internationaler Rechtsgrundlagen (EU-Amtshilfe-Verordnungen oder Verträge)

8.1. CLO

Aufgrund internationaler Verträge und EU-Verordnungen ist die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet, anderen Finanzverwaltungen auf Anfrage Auskunft darüber zu geben, ob und welche Konten Steuerpflichtige des anderen Staates in Österreich besitzen.

Die Beantwortung derartiger Anfragen obliegt dem CLO.

Nach Prüfung des Auskunftsersuchens auf seine formelle und materielle Richtigkeit hat der Leiter des CLO eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter des CLO zu beauftragen, die Registerabfrage durchzuführen. Als Grund für die Registerabfrage ist im drop-down Menü "Amtshilfe (CLO)" auszuwählen.

Erstreckt sich das Auskunftsersuchen auch auf den Kontostand und weitere Kontoinformationen, dann hat das CLO das/die kontenführenden Kreditinstitute um Auskunft zu ersuchen.

8.2. Zoll - Neapel II

Amtshilfeersuchen nach Neapel II, in denen von ausländischen Zollbehörden Finanzkontenauskünfte begehrt werden, sind von den Zollämtern zu erledigen.

Die Einsicht in das Kontenregister ist durch die Teamleiterin/den Teamleiter anzuordnen und einem TexSpez zuzuteilen.

Als Abfragegrund ist "Amtshilfe (CLO)" im drop-down Menü auszuwählen. Damit ist auch sichergestellt, dass eine Information des Abgabepflichtigen unterbleibt, da es sich nicht um ein Abgabenverfahren handelt.

Auf Grund von Neapel II sind Konteneinschauen nicht zulässig.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:06.10.2016
Materie:
  • Zoll, Organisation, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht, Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Bankenpaket, Kontenregister, Konteneinschau, Konto, Bank, Kreditinstitut, Bankgeheimnis, Rechtsschutzbeauftragter
Systemdaten: Findok-Nr: 72315.1
aufgenommen am: 06.10.2016 10:37:46
zuletzt geändert am: 20.07.2021
Dokument-ID: 89b1b4fd-2e8f-4d1a-bb7a-0fd4a7045e52
Segment-ID: 892db1f4-dcb2-47e5-b1c6-d1590c2a5acc
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