Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010
gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Hinweis Beachte

Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • Verschlussanerkenntnis

Anlage 3

Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung

1. Bescheinigung Nummer.*/

2. Es wird bescheinigt, dass der (die) nachstehend bezeichnete(n) Behälter zum Warentransport unter Zollverschluss zugelassen worden ist (sind).

3. Art der (des) Behälter(s)

4. Laufende Fabrikationsnummer(n) des (der) Behälter(s

5. Eigengewicht

6. Abmessung außen in Zentimetern

7. Wesentliche ............................... (Ort), am........................... (Datum) .........

von ...............................................................................................................................

(Unterschrift und Stempel der ausstellenden Organisation oder Dienststelle)

*/ Hier sind die Buchstaben und Ziffern einzusetzen, die auf der Zulassungstafel anzubringen sind (siehe Anlage 7 Teil II Abs. 5 lit. b des Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR).

WICHTIGER HINWEIS

Entspricht ein Behälter nicht mehr den für seine Zulassung vorgeschriebenen technischen Bedingungen, so muss er, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, wieder in den Zustand versetzt werden, der für eine Zulassung maßgebend war, damit er den technischen Bedingungen wieder entspricht.

Werden wesentliche Merkmale des Behälters geändert, so erlischt seine Zulassung; er muss, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:26.08.2010
Anmerkungen:
  • Diese Richtlinie basiert auf den Bestimmungen des TIR Übereinkommens von 1975 und den darin enthaltenen Anlagen.
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:TIR Übereinkommen von 1975, TIR Verfahren, Carnet TIR, NCTS/TIR, Verschlussanerkenntnis, Zulassung von Strassenfahrzeugen, Zulassung von Behältern, Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom TIR Verfahren, Vertragsparteien
Stammfassung:BMF-010313/0028-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26542.4
aufgenommen am: 26.08.2010 16:05:45
Dokument-ID: db07a4ef-917d-4478-9919-e048a688e1df
Segment-ID: 8ac91609-9bb8-4dc2-ad8f-b54563dd045f
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