Richtlinie des BMF vom 15.02.2008, BMF-010313/0153-IV/6/2008
gültig von 15.02.2008 bis 10.02.2009
ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS

Hinweis Beachte

Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
Die Arbeitsrichtlinie NCTS stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910.

3. NOTFALLVERFAHREN

3.1. Allgemeines

Um Versandvorgänge, die üblicherweise im NCTS durchgeführt werden, auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Notfallverfahren, auch "fallback" genannt, entwickelt.

Unter "Systemausfall" ist sowohl ein Systemausfall des NCTS innerhalb der Zollverwaltungen, als auch beim Wirtschaftsbeteiligten, zu verstehen.

Das Notfallverfahren ist in erster Linie begrenzt auf den Abgangsaspekt des Versandverfahrens, Verfahren die als NCTS-Verfahren eröffnet wurden, sind in jedem Fall auch als solche zu erledigen. Die Eingabe in das System erfolgt in diesem Fall nachträglich.

Verfahren, welche als Papierverfahren (OTS) unter Verwendung des Einheitspapiers oder des Versandbegleitdokuments eröffnet wurden, sind als solche zu beenden. Die Eingabe erfolgt in diesem Fall in der nationalen Anwendung ZITAT gemäß den Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910, hinsichtlich der Erfassung der FRN Nummer bei Eröffnungen durch den zugelassenen Versender siehe Abschnitt 3.7.2.

Die Anwendung des Notfallverfahrens stellt eine Ausnahmeregelung ausnahmslos bei Systemausfall dar, es soll zunächst einmal versucht werden, das System wieder verfügbar zu machen.

Wo die Entscheidung zur Anwendung des Notfallverfahrens getroffen wurde, ist es unerlässlich, dass jede Deklaration, welche im NCTS begonnen wurde, die aber aufgrund des Systemausfalls nicht weiter verarbeitet werden kann, in der e-zoll-at Anwendung nachträglich storniert wird. Eine Stornierung von im ZEUS erfassten Daten ist nach wie vor nur über Triple-C-Austria möglich.

 

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:13.02.2008
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:NCTS - New Computerised Transit System, Neues elektronisches Versandverfahren
Stammfassung:BMF-010313/0027-IV/6/2007
Systemdaten: Findok-Nr: 26347.3
aufgenommen am: 13.02.2008 09:23:46
Dokument-ID: 9db16b96-69dc-4c52-9dc6-4eb69e985536
Segment-ID: a2bf54be-6c61-4641-a7d5-a34405ca58e0
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