

Hinweis Beachte
3. NOTFALLVERFAHREN
3.1. Allgemeines
Um Versandvorgänge, die üblicherweise im NCTS durchgeführt werden, auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Notfallverfahren, auch "fallback" genannt, entwickelt.
Unter "Systemausfall" ist sowohl ein Systemausfall des NCTS innerhalb der Zollverwaltungen, als auch beim Wirtschaftsbeteiligten, zu verstehen.
Das Notfallverfahren ist in erster Linie begrenzt auf den Abgangsaspekt des Versandverfahrens, Verfahren die als NCTS-Verfahren eröffnet wurden, sind in jedem Fall auch als solche zu erledigen. Die Eingabe in das System erfolgt in diesem Fall nachträglich.
Verfahren, welche als Papierverfahren (OTS) unter Verwendung des Einheitspapiers oder des Versandbegleitdokuments eröffnet wurden, sind als solche zu beenden. Die Eingabe erfolgt in diesem Fall in der nationalen Anwendung ZITAT gemäß den Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910, hinsichtlich der Erfassung der FRN Nummer bei Eröffnungen durch den zugelassenen Versender siehe Abschnitt 3.7.2.
Die Anwendung des Notfallverfahrens stellt eine Ausnahmeregelung ausnahmslos bei Systemausfall dar, es soll zunächst einmal versucht werden, das System wieder verfügbar zu machen.
Wo die Entscheidung zur Anwendung des Notfallverfahrens getroffen wurde, ist es unerlässlich, dass jede Deklaration, welche im NCTS begonnen wurde, die aber aufgrund des Systemausfalls nicht weiter verarbeitet werden kann, in der e-zoll-at Anwendung nachträglich storniert wird. Eine Stornierung von im ZEUS erfassten Daten ist nach wie vor nur über Triple-C-Austria möglich.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 13.02.2008 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Schlagworte: | NCTS - New Computerised Transit System, Neues elektronisches Versandverfahren |
Stammfassung: | BMF-010313/0027-IV/6/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 26347.3 aufgenommen am: 13.02.2008 09:23:46 Dokument-ID: 9db16b96-69dc-4c52-9dc6-4eb69e985536 Segment-ID: a2bf54be-6c61-4641-a7d5-a34405ca58e0 |
