Richtlinie des BMF vom 01.07.2008, BMF-010307/0161-IV/7/2008
gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2008
MO-8407, Arbeitsrichtlinie "Ausfuhrerstattung Rindfleisch"

1. Grundregeln

1.1. Warenkreis

Für die in Artikel 162 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv der VO (EG) Nr. 1234/2007 angeführten Erzeugnisse des Sektors Rindfleisch kann bei der Ausfuhr eine Erstattung gewährt werden.

Die KN-Codes mit den dazugehörigen Produktcodes sowie die Höhe der Erstattungssätze können im Rahmen des Zoll-Europa-Unterstützungssystem (ZEUS) abgefragt werden.

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