Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig ab 16.12.2005
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 5 WERBUNGSKOSTEN (§ 16 EStG 1988)
  • 5.9 ABC der Werbungskosten

5.9.13 Fehlgelder

357

Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.04.2006
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Schlagworte:Lohnsteuer, Kassenmanko
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.1
aufgenommen am: 20.04.2006 12:35:22
zuletzt geändert am: 21.05.2006
Dokument-ID: 370ec295-55cd-452c-bd49-6e3a733351ad
Segment-ID: cc75d6e2-7443-4d7c-91eb-7398695fc5e8
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