Richtlinie des BMF vom 28.02.2022, 2022-0.150.940
gültig ab 28.02.2022
UP-4403, Arbeitsrichtlinie Ukraine

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-4403 (Arbeitsrichtlinie Ukraine) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2016

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:28.02.2022
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Assoziierungsabkommen, Europäische Union, Europäische Atomgemeinschaft, Mitgliedstaaten
Stammfassung:BMF-010310/0362-IV/7/2015
Systemdaten: Findok-Nr: 71224.12
aufgenommen am: 28.02.2022 14:47:07
Dokument-ID: 945efc23-e981-4eb2-96cb-e7925e5d715d
Segment-ID: dd84f88e-0210-4c78-b48c-1385b502e2e1
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