Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0026-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3110, Arbeitsrichtlinie "EWR"
  • 7. Präferenznachweise
  • 7.2. Nähere Erläuterungen

 

7.2.1. Wortlaut

Die Präferenznachweise können im Warenverkehr mit den einzelnen Vertragspartnern in deren Landessprache oder in einer Amtssprache der Gemeinschaft ausgestellt werden.

 

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