Richtlinie des BMF vom 01.01.2007, BMF-010310/0026-IV/7/2007
gültig von 01.01.2007 bis 30.06.2014
UP-3110, Arbeitsrichtlinie "EWR"
Zusatzinformationen
7. Präferenznachweise
7.2. Nähere Erläuterungen
7.2.1. Wortlaut
Die Präferenznachweise können im Warenverkehr
mit den einzelnen Vertragspartnern in deren Landessprache oder in einer
Amtssprache der Gemeinschaft ausgestellt werden.