Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0219-IV/7/2013
gültig von 01.07.2014 bis 04.05.2020
UP-8200, Arbeitsrichtlinie Kosovo, Moldawien, Ukraine und andere Westbalkanländer (mit Einschränkungen)

Hinweis Beachte

Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3320.

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-8200 (Arbeitsrichtlinie Kosovo, Moldawien, Ukraine und andere Westbalkanländer [mit Einschränkungen]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:24.06.2014
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Westbalkan
Systemdaten: Findok-Nr: 67143.1
aufgenommen am: 24.06.2014 11:41:58
zuletzt geändert am: 08.07.2014
Dokument-ID: 6b79073e-a0cc-47dc-98be-513a3f6b1f54
Segment-ID: e89ef225-92b7-42db-a37f-c6b594d1c241
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