
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
Zusatzinformationen

Die Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Tierseuchengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 16.03.2007 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Schlagworte: | Tiere, Tierseuchen |
Systemdaten: | Findok-Nr: 27333.1 aufgenommen am: 16.03.2007 14:47:14 zuletzt geändert am: 20.03.2007 Dokument-ID: ee86ee34-3787-41b2-a744-48856a5e6a5d Segment-ID: eb1212a7-3ab7-4ff6-9f87-7c4f93a43abb |
