Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0032-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 06.02.2012
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

 

Die Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Tierseuchengesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:16.03.2007
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Schlagworte:Tiere, Tierseuchen
Systemdaten: Findok-Nr: 27333.1
aufgenommen am: 16.03.2007 14:47:14
zuletzt geändert am: 20.03.2007
Dokument-ID: ee86ee34-3787-41b2-a744-48856a5e6a5d
Segment-ID: eb1212a7-3ab7-4ff6-9f87-7c4f93a43abb
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