

Hinweis Beachte
0. Übersicht
(1) Für die in Artikel 162 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über die gemeinsame Marktorganisation angeführten Erzeugnisse kann bei ihrer Ausfuhr aus der Gemeinschaft in unverändertem Zustand eine Erstattung bei der Ausfuhr gewährt werden, um den Unterschied zwischen den auf dem Gemeinschaftsmarkt und auf dem Weltmarkt herrschenden Preisen auszugleichen.
Für die im Warenkreis angeführten Erzeugnisse kann die Erstattung je nach Bestimmungsland unterschiedlich festgesetzt werden, d.h. differenzierte Erstattung ist möglich. Wird die in Feld 7 der erteilten Ausfuhrlizenz AGREX mit Vorausfestsetzung der Erstattung verbindlich angegebene Bestimmung nicht eingehalten, so kann dies Auswirkungen auf die Höhe des anzuwendenden Erstattungsbetrags haben. Genaue Ausführungen diesbezüglich sind der Arbeitsrichtlinie MO-8441 "Besonderheiten der Bewilligung" zu entnehmen.
(2) Die folgenden Ausführungen beinhalten nur die Bestimmungen für die in Abs. 1 genannten Erzeugnisse, Nicht-Anhang I-Waren sind daher nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeitsrichtlinie.
(3) Bei der Ausfuhr bestimmter Käsesorten oder sonstiger Milcherzeugnisse in die USA kann der Exporteur eine Bescheinigung (Lizenz) zur Bestätigung vorlegen, deren Vorlage im Einfuhrland eine Präferenzbehandlung ermöglicht. Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob eine Erstattung beantragt wird.
(4) Für Schmelzkäse der Tarifposition 0406 30, der im aktiven Veredelungsverkehr unter Verwendung von Gemeinschaftserzeugnissen hergestellt wird, wird die Erstattung gemäß Art. 11 Abs. 5 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 nicht für den Schmelzkäse selbst, sondern für dessen Bestandteile gewährt. Wird der Schmelzkäse hingegen unter ausschließlichem Einsatz von Erzeugnissen hergestellt, die sich im freien Verkehr der Gemeinschaft befinden, so wird die Erstattung für den Schmelzkäse selbst gewährt.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 19.08.2009 |
Materie: |
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betroffene Normen: |
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Schlagworte: | Ausfuhrerstattung Milch |
Stammfassung: | BMF-010307/0030-IV/7/2007 |
Systemdaten: | Findok-Nr: 26135.4 aufgenommen am: 19.08.2009 12:50:15 Dokument-ID: 33c45158-7a3a-4710-b0e7-928d43271c94 Segment-ID: 4c93b6b5-f0c3-4022-97d1-76c9ec4d69b9 |
