

Hinweis Beachte
- 3. Rindfleischerzeugnisse
- 3.1. Allgemeines
3.1.5. Probenentnahme bei gefrorenem Rindfleisch
Die unten angeführte Maßnahme bezieht sich sinnvollerweise nur auf jene Erzeugnisse, die aufgrund ihrer Größe nicht geeignet sind, komplett als Muster entnommen zu werden (zB größere Einheiten).
Um auch bei der Abfertigung von gefrorenen Blöcken mit diversem Rinderkleinfleisch bzw. mit Mischungen aus Rinderkleinfleisch und anderen Fleischsorten oder Schlachtnebenerzeugnissen (nicht also auch zB bei gefrorenen Hälften oder Vierteln) eine Repräsentativität der entnommenen Muster gewährleisten zu können und der TUA so eine aussagekräftige Untersuchung zu ermöglichen, sind die Proben an zumindest zwei unterschiedlichen Stellen des gefrorenen Blocks zu entnehmen und mit einem einzigen Untersuchungsantrag der TUA zuzuleiten.
Zusatzinformationen
