

- 1. Ausfuhr
1.1. Umfang der Maßnahme
1. |
Ausfuhrverbot |
Waren Güter, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben. Medizinisch-technische Güter werden vom Verbot nicht erfasst. |
Warenkatalog zum Ausfuhrverbot
ex 4421 90 98, ex 8208 90 00
ex 8543 89 95, ex 9401 79 00, ex 9401 80 00, ex 9402 10 00, ex 9402 90 00
ex 9406 00 38, ex 9406 00 80
ex 8413 81 90, ex 9018 90 50, ex 9018 90 60, ex 9018 90 85
ex 8543 89 95 |
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2. |
Ausfuhrgenehmi-gungserfordernis |
Waren Güter, die zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. |
Warenkatalog zum Ausfuhrgenehmigungserfordernis
(Diese Nummer erfasst nicht Stühle, die für behinderte Personen konstruiert sind.) ex 9401 61 00, ex 9401 69 00, ex 9401 71 00, ex 9401 79 00, ex 9402 90 00, ex 9403 20 91, ex 9403 20 99, ex 9403 50 00, ex 9403 70 90, ex 9403 80 00
(Diese Nummer erfasst nicht normale Handschellen. Normale Handschellen sind Handschellen, deren Gesamtlänge einschließlich Kette, gemessen im geschlossenen Zustand vom Außenrand einer Schelle zum Außenrand der anderen Schelle zwischen 150 und 280 mm beträgt und die nicht verändert wurden, um körperliche Schmerzen oder Leiden zu verursachen) ex 7326 90 98, ex 8301 50 00, ex 3926 90 99
ex 7326 90 98, ex 8301 50 00, ex 3926 90 99
(Diese Nummer erfasst nicht Elektroschock-Gürtel wie in Nummer 1 bei Ausfuhrverbot beschrieben und auch nicht einzelne Elektroschock-Geräte, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden) ex 8543 89 95, ex 9304 00 00
(Diese Nummer erfasst nicht einzelne tragbare Geräte, selbst wenn diese eine chemische Substanz enthalten, wenn diese von ihren Benutzern zu deren eigenem persönlichen Schutz mitgeführt werden) ex 8424 20 00, ex 9304 00 00
ex 2924 29 95
ex 2939 99 00 |
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3. |
Kennzeichnung der Güter im Zolltarif |
Die betroffenen Waren sind im Zolltarif entsprechend gekennzeichnet. |
4. |
Bezug zu e-Zoll |
Die Maßnahme ist in e-Zoll integriert. |
5. |
Einreihung der Güter |
Die Einreihung der Güter erfolgt nach den Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur. |
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 26.03.2007 |
Materie: |
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betroffene Normen: | |
Schlagworte: | Folterwaren |
Systemdaten: | Findok-Nr: 27425.1 aufgenommen am: 26.03.2007 12:23:42 zuletzt geändert am: 30.03.2007 Dokument-ID: b1ad848f-9c07-4225-b1c6-7c9db144781b Segment-ID: 9ee5e24d-3e2c-4e56-b94b-455c31143cb7 |
