Erlass des BMF vom 30.04.1992, 06 0557/2-IV/6/92
gültig von 30.04.1992 bis 06.05.2018
Durchführungsrichtlinien zur Vorsorge für Pensionen im Bereich der Gewinnermittlung, des Gewerbeertrages und des Einheitswertes des Betriebsvermögens

ABSCHNITT C

Gewerbeertragsteuerliche Auswirkungen einer Überführung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen auf eine Pensionskasse

9. Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen

Bezüglich des an die Pensionskasse zu übertragenden Deckungserfordernisses von Anwartschafts- und Leistungsverpflichtungen gemäß § 48 PKG hat der Finanzausschuß im Bericht vom 26. März 1992, 444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP, festgehalten, daß eine solche Übertragung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise am Wesen der bisherigen Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers nichts ändert und zu keiner Verstärkung des Betriebskapitals im Sinne des GewStG führt. Die Zinsen für die sich aus der Übertragung ergebende Verbindlichkeit gegenüber der Pensionskasse sind daher von der Hinzurechnungsvorschrift des § 7 Z 1 GewStG nicht erfaßt.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:12.07.2007
Anmerkungen:
  • In EStR 2000 eingearbeitet.
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Pensionskassen, Pensionszusagen, Pensionsrückstellungen, Wertpapierdeckung
Systemdaten: Findok-Nr: 29446.1
aufgenommen am: 12.07.2007 08:48:34
zuletzt geändert am: 28.05.2018
Dokument-ID: 80ab2b15-0ba8-4780-93c4-52813b1ff93a
Segment-ID: c04e10d2-f587-40bb-ade8-0b456732e67d
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