

ABSCHNITT C
Gewerbeertragsteuerliche Auswirkungen einer Überführung von Verpflichtungen aus Pensionszusagen auf eine Pensionskasse
9. Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
Bezüglich des an die Pensionskasse zu übertragenden Deckungserfordernisses von Anwartschafts- und Leistungsverpflichtungen gemäß § 48 PKG hat der Finanzausschuß im Bericht vom 26. März 1992, 444 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVIII. GP, festgehalten, daß eine solche Übertragung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise am Wesen der bisherigen Leistungsverpflichtung des Arbeitgebers nichts ändert und zu keiner Verstärkung des Betriebskapitals im Sinne des GewStG führt. Die Zinsen für die sich aus der Übertragung ergebende Verbindlichkeit gegenüber der Pensionskasse sind daher von der Hinzurechnungsvorschrift des § 7 Z 1 GewStG nicht erfaßt.
Zusatzinformationen
in Findok veröffentlicht am: | 12.07.2007 |
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Schlagworte: | Pensionskassen, Pensionszusagen, Pensionsrückstellungen, Wertpapierdeckung |
Systemdaten: | Findok-Nr: 29446.1 aufgenommen am: 12.07.2007 08:48:34 zuletzt geändert am: 28.05.2018 Dokument-ID: 80ab2b15-0ba8-4780-93c4-52813b1ff93a Segment-ID: c04e10d2-f587-40bb-ade8-0b456732e67d |
