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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .Abschirmwirkung des Erbschaftssteuerabkommens mit den USA
Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschafts- und Schenkungssteuern gehört auch nach Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach wie vor dem Rechtsbestand an. Artikel 7 sieht vor, dass bei den nach Artikel 4 in Österreich ansässigen Personen ein Vermögensübergang im Erb- oder Schenkungsweg von der amerikanischen Besteuerung freizustellen ist, wenn es sich bei den Vermögenswerten nicht um US-Immobilienvermögen und US-Betriebstättenvermögen im Sinne der Artikel 5 und 6 DBA handelt.
Verlegt daher ein in Monaco ansässiger deutscher Staatsbürger seine Ansässigkeit nach Österreich, sind nach Maßgabe dieses Abkommens die auf einem US-Bankdepot erliegenden Anteile an US-Aktiengesellschaften von der US-Erbschaftsbesteuerung befreit, wenn sie im Falle seines Ablebens auf seine in Deutschland lebenden Erben übergehen.
Bundesministerium für Finanzen, 18. August 2014