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Erlass des BMF vom 31.03.1998, 06 0257/1-IV/6/98
gültig von 31.03.1998 bis 26.09.2017
Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen iSd § 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG 1988 - Inhaltsverzeichnis
Beachte
-
Dieser Erlass wird durch den Erlass des BMF vom 27.09.2017, BMF-010203/0309-IV/6/2017, aufgehoben.
- Textbeginn
- 1. Einlagen und Einlagenrückzahlungen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes (§ 8 Abs. 1 KStG 1988)
- 1.1 Begriff
- 1.2 Abgrenzung gegenüber der Einlagenrückgewähr
- 1.3 Abgrenzung gegenüber Ausschüttungen
- 1.4 Entscheidungsfindung betreffend Einlagenrückzahlungen
- 2. Einlagen und Einlagenrückzahlungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG 1988)
- 2.1 Allgemeines
- 2.1.1 Begriff
- 2.1.2 Willensbildung betreffend Einlagenrückzahlungen
- 2.1.3 Bewertung der Einlagenrückzahlung
- 2.2 Rückzahlungsfähige Einlagen
- 2.2.1 Allgemeines
- 2.2.2 Mittelbare Einlagen
- 2.2.3 Kein personenbezogener Zusammenhang zwischen Einlagen und Einlagenrückzahlung
- 2.2.4 Tatbestände ohne Einlagenwirkung
- 2.3 Rückzahlungs- und Nichtrückzahlungstatbestände
- 3. Evidenzkonto
- 3.1 Allgemeines
- 3.2 Form der Evidenzkontenführung
- 3.2.1 Nennkapital-Subkonto
- 3.2.2 Rücklagen-Subkonto
- 3.2.3 Bilanzgewinn-Subkonto
- 3.2.4 Surrogatkapital-Subkonto
- 3.2.5 Darlehenskapital-Subkonto
- 3.3 Führung und Vorlage des Evidenzkontos
- 3.4 Abgabenrechtliche Prüfung
- 4. Behandlung der Anteilsinhaber
- 4.1 Allgemeines
- 4.2 Anteile im Betriebsvermögen
- 4.3 Anteile außerhalb des Betriebsvermögens
- 4.4 Besteuerung
- 4.5 Gleichbehandlung der Anteilsinhaber
- 4.6 Nachweis einer Einlagenrückzahlung
- 4.7 Anschaffungskosten bzw. Buchwerte nach der Einlagenrückzahlung
- 5. Einlagen und Einlagenrückzahlungen bei Umgründungen
- 5.1 Verschmelzungen nach Art. I UmgrStG
- 5.1.1 Verschmelzungsarten
- 5.1.2 Konzentrationsverschmelzungen
- 5.1.3 Konzernverschmelzungen
- 5.1.4 Kombinierte Verschmelzungen
- 5.1.5 Unmaßgeblichkeit einer handelsrechtlichen Neubewertung
- 5.1.6 Einlagenrückzahlungen nach dem Verschmelzungsstichtag
- 5.2 Umwandlungen nach Art. II UmgrStG
- 5.3 Einbringungen nach Art. III UmgrStG
- 5.4 Spaltungen
- 6. Übergangsvorschriften