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Info des BMF vom 16.09.2014, BMF-010311/0041-IV/8/2014
gültig von 16.09.2014 bis 31.01.2020
Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Tierseuchenrechtliche Maßnahmen gegen die vesikuläre Schweinekrankheit in Italien
Die Kommission hat mit der Entscheidung 2005/779/EG tierseuchenrechtliche Maßnahmen gegen die vesikuläre Schweinekrankheit (VSK) in Italien erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Schweinen aus bestimmten Gebieten Italiens verboten. Sendungen aus anerkannt VSK-freien Regionen Italiens müssen von Gesundheitsbescheinigungen begleitet werden, die folgenden Vermerk aufweisen:
"Tiere im Sinne der Entscheidung 2005/779/EG der Kommission mit Maßnahmen zum Schutz gegen die vesikuläre Schweinekrankheit in Italien".
Bundesministerium für Finanzen, 16. September 2014