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Info des BMF vom 27.07.2015, BMF-010311/0049-IV/8/2015
gültig von 27.07.2015 bis 31.01.2020
Information zur Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320); Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz gegen die niedrig pathogene Aviäre Influenza bei Stockenten
Die Kommission hat mit Durchführungsbeschluss (EU) 2015/892 einen Plan für die Schutzimpfung gegen die niedrig pathogene Aviäre Influenza bei Stockenten in Portugal erlassen.
Die Schutzmaßnahmen betreffen die Verbringung von Stockenten aus Portugal unter bestimmten Bedingungen:
- Das innergemeinschaftliche Verbringen von Jungtieren geimpfter Stockenten aus Portugal ist nur zulässig, wenn die Sendung von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet wird, die folgenden zusätzlichen Vermerk aufweist:
"Diese Sendung entspricht den Tiergesundheitsvorschriften des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/892 der Kommission".
Bundesministerium für Finanzen, 27. Juli 2015