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Richtlinie des BMF vom 01.11.2010, BMF-010302/0017-IV/8/2010
gültig von 01.11.2010 bis 14.04.2013
AH-4110, Textilwaren-Einfuhr - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Einfuhr von Textilwaren aus gelisteten Drittländern
- 2.1. Einfuhrverbot
- 2.2. Quotenregelung, System einfacher Kontrolle
- 2.3. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2.3.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2.3.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2.3.3. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ
- 2.4. Einfuhrmöglichkeit ohne Quotenregelung
- 3. Strafbestimmungen
- Abschnitt 4.
- Abschnitt 5.
- Abschnitt 6.
- Abschnitt 7.
- Abschnitt 8.
- Abschnitt 9.
- Abschnitt 10.
- Anlage 1
- 11. Sets, Besonderheiten