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Richtlinie des BMF vom 01.11.2010, BMF-010302/0019-IV/8/2010
gültig von 01.11.2010 bis 23.08.2012
AH-4200, Stahl-Einfuhr AH-4200 - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Die Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus allen Drittländern
- 2.1. Einfuhrüberwachung, System einfacher Kontrolle
- 2.2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2.2.3. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ
- 2.3. Einfuhrmöglichkeit ohne Überwachung
- 3. Einfuhr von Stahlerzeugnissen mit Ursprung in der Republik Kasachstan
- 3.1. Quotenregelung, System doppelter Kontrolle
- 3.1.1. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft
- 3.1.2. Besonderheiten bei Nichterhebungsverfahren
- 3.2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 3.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 3.2.3. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ
- 3.3. Einfuhrmöglichkeit ohne Quotenregelung
- 4. Einfuhr von Stahlerzeugnissen mit Ursprung in der Russischen Föderation
- 4.1. Quotenregelung, System doppelter Kontrolle
- 4.1.1. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft
- 4.1.2. Besonderheiten bei Nichterhebungsverfahren
- 4.2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 4.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 4.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 4.2.3. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ
- 4.3. Einfuhrmöglichkeit ohne Quotenregelung
- 5. Strafbestimmungen