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Richtlinie des BMF vom 03.09.2012, BMF-010302/0071-IV/8/2012
gültig von 03.09.2012 bis 14.05.2015
AH-4501, Arbeitsrichtlinie Folterwaren - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2A. Ausfuhr von Anhang II-Gütern
- 2A.1. Ausfuhrverbot
- 2A.2. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2A.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2A.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2A.2.3. Voranfrage
- 2A.3. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2B. Ausfuhr von Anhang III-Gütern
- 2B.1. Ausfuhrverbot
- 2B.2. Ausfuhrmöglichkeit mit Ausfuhrgenehmigung
- 2B.3. Ausfuhrmöglichkeit ohne Ausfuhrgenehmigung
- 2B.3.1. Strafverfolgungsbehörden
- 2B.3.2. Friedenssicherungsmaßnahmen oder Krisenmanagementoperationen
- 2B.3.3. Persönlicher Schutz und Hilfe
- 2B.4. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3A. Einfuhr von Anhang II-Gütern
- 3A.1. Einfuhrverbot
- 3A.2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 3A.2.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 3A.2.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 3A.2.3. Voranfrage
- 3A.3. Einfuhrmöglichkeit mit Einfuhrgenehmigung
- 3B. Einfuhr von Anhang III-Gütern
- 4A. Durchfuhr von Anhang II-Gütern
- 4B. Durchfuhr von Anhang III-Gütern
- 5. Besondere Abfertigungsbestimmungen
- 6. Strafbestimmungen
- 6.1. Geltungsumfang der Verordnung