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Richtlinie des BMF vom 01.11.2010, BMF-010302/0023-IV/8/2010
gültig von 01.11.2010 bis 23.08.2012
AH-5120, Nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für Stahlwaren - Inhaltsverzeichnis
Beachte
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Gliederungen in der Neufassung dieser Arbeitsrichtlinie stellen nunmehr direkt auf die einzelnen Maßnahmen ab. Die Maßnahme und ihre Durchführung werden in einem Abschnitt gemeinsam dargestellt.
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlagen
- 2. Einfuhr von Stahlwaren mit Einfuhrquoten unter Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs
- 2.1. Einfuhr mit Allgemeinem ("Nichtpräferenziellem") Ursprungszeugnis
- 2.2. Einfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2.2.1. Von der Maßnahme nicht umfasste Güter
- 2.2.2. Feststellungsbescheid nach § 21 AußHG 2005 des BMWFJ
- 2.3. Einfuhr mit alternativ zulässigen Nachweisen des Ursprungs
- 2.3.1. Zulässigkeit und Gültigkeit der Nachweise
- 2.3.2. Präferenznachweise
- 2.3.3. Warenverkehrsbescheinigung A.TR
- 2.4. Einfuhrmöglichkeit ohne Ursprungsnachweisdokument
- 3. Besonderheit "Doppelursprung"
- 4. Strafbestimmungen