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Richtlinie des BMF vom 19.12.2008, BMF-010222/0282-VI/7/2008
gültig ab 19.12.2008
NeuFöR, Neugründungs-Förderungs-Richtlinien
- 1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
- 1.1. Befreite Abgaben
1.1.6. Börsenumsatzsteuer (§ 1 Z 6 NeuFöG)
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Die Börsenumsatzsteuer war im 3. Teil des Kapitalverkehrsteuergesetzes geregelt und wurde mit Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999, mit 1. Oktober 2000 außer Kraft gesetzt (§ 38 Abs. 3a KVG), wodurch die Bestimmung § 1 Z 6 NeuFöG für Rechtsvorgänge, für welche die Steuerschuld nach dem 30. September 2000 entstanden wäre, gegenstandslos geworden ist.
Die Befreiung von der Börsenumsatzsteuer galt für die Einbringung von Wertpapieren (Schuldverschreibungen, Dividendenwerte) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft.