Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .UP-3480, Arbeitsrichtlinie "Jordanien"
7. Präferenznachweise
7.1. Grundsätzliches
Präferenznachweise gemäß den Ursprungsregeln sind:
EUR.1 oder EUR-MED
die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED betreffend eine konkrete Sendung.
Rechnungserklärung
die Erklärung auf der Rechnung oder die Erklärung auf der Rechnung EUR-MED
- die unabhängig vom Wert der Sendung von einem "ermächtigten Ausführer" unter Angabe der Bewilligungsnummer ausgestellt wird,
oder
- die innerhalb bestimmter Wertgrenzen von jedem Ausführer ausgestellt werden kann.
7.8. Wertgrenzen
Die Wertgrenzen sind nach der Währung zu beurteilen, in der die Ware fakturiert ist. Ist für diese Währung eine Wertgrenze nicht vorgesehen (zB bei Fakturierung in $) ist für die Prüfung der Wertgrenze der Wert in Euro heranzuziehen. Auch in Fällen, in denen eine Wertgrenze in einer vorgesehenen Währung überschritten wird, kann ebenfalls der in Euro umgerechnete Betrag herangezogen werden, wenn dadurch die Wertgrenze eingehalten ist. Als Wert ist in der Regel der Rechnungspreis, in Grenzfällen der Ab-Werk-Preis oder der Zollwert zugrunde zulegen.
Land |
Währung |
Erklärung auf der Rechnung |
Privateinfuhren durch Reisende |
Private Sendungen |
Euro |
6.000 |
1.200 |
500 |
|
Jordanien |
JOD |
5.424 |
1.085 |
452 |