Richtlinie des BMF vom 27.07.2004, BMF-010310/0048-IV/7/2007
gültig von 27.07.2004 bis 30.06.2014
UP-4100, Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion
6. Entstehen der
Zollschuld für Drittlandswaren
Die unter UP-3000 Abschnitt 6.
angeführte Vorgangsweise wird für Zwecke dieser Besonderen
Bestimmungen durch die folgenden Abschnitte 6.1. bis 6.12. ersetzt.