Richtlinie des BMF vom 29.10.2009, BMF-010311/0087-IV/8/2009 gültig von 29.10.2009 bis 17.03.2010

VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel

2. Verständigungspflicht

(1) Machen Zollorgane bei der zollamtlichen Abfertigung von Lebensmitteln (Abschnitt 1.1.1.), Wasser für den menschlichen Gebrauch (Abschnitt 1.1.2.), Gebrauchsgegenständen (Abschnitt 1.1.3.) und kosmetischen Mitteln (Abschnitt 1.1.4.) Wahrnehmungen, die Anlass zu Zweifeln geben, ob die Waren den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, so haben sie die Wahrnehmungen gemäß § 46 Abs. 3 LMSVG unverzüglich dem nach dem Ort der Amtshandlung zuständigen Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung) mitzuteilen. Dabei ist nach der Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720 Anhang 4) vorzugehen.

(2) Es sind keine speziellen Untersuchungen auf das Vorhandensein allfälliger, die Genusstauglichkeit der Ware beeinträchtigender, Beschaffenheitsmerkmale vorzunehmen. Für Meldungen anlässlich der zollamtlichen Abfertigung werden in der Regel nur offenkundige ohne weiters erkennbare Mängel der Ware in Betracht kommen, und zwar:

  • Schimmelbefall;
  • übler Geruch, wie ranzig, gärig, ammoniakähnlich, faulig oder nach Chemikalien riechend;
  • auffällige Verunreinigung oder Veränderung;
  • Zersetzung;
  • Bombierung von Konservendosen.

(3) In der internen Findok werden Informationen über Sendungen, die von Lebensmittelkontrollbehörden Österreichs oder anderer Mitgliedstaaten zurückgewiesen wurden, aufgenommen (Lebensmittel - Warnhinweise). Dadurch soll verhindert werden, dass diese Sendungen über andere Zollstellen neuerlich eingeführt werden. Werden solche Sendungen zur Zollabfertigung gestellt, so ist auf jeden Fall nach Abs. 1 vorzugehen.

(4) Bei den jeweiligen Abteilungen für Lebensmittelkontrolle der Ämter der Landesregierungen stehen folgende Ansprechpersonen (Lebensmittelaufsichtsorgane) zur Verfügung:

Ansprechpersonen bei den Abteilungen für Lebensmittelkontrolle

Bundesland

Ansprechpersonen (Lebensmittelaufsichtsorgane)

Wien

MA 59, Marktamt, Direktion
AR Ing. Andreas Müller
Tel.: 01/4000 - 87 921 DW

Niederösterreich

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
HR DI Ernst Neugschwandtner
Tel.: 027 42/90 05 - 12905 DW

Burgenland

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Dipl.Ing. Maria Gmeiner
Tel.: 02682/600 - 2693 DW

Oberösterreich

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
wOAR Ing. Gerhard Fischer
Tel.: 0732/77 20 - 14273 DW

Steiermark

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Frau Susanne Reißner
Tel.: 0316/877 - 3528 DW

Salzburg

Amt der Salzburger Landesregierung
Mag. Andrea Huber
Tel.: 0662/80 42 - 2200

Kärnten

Amt der Kärntner Landesregierung
Herr Alfred Dutzler
Tel.: 05 0536 - 31241

Tirol

Amt der Tiroler Landesregierung
Dr. Christoph Neuner
Tel.: 0512/508 - 2660

Vorarlberg

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit
des Landes Vorarlberg
Abteilung Amtliche Lebensmittelkontrolle
Dr. Bernhard Zainer
Montfortstraße 4
6900 Bregenz
Tel.: 05574/511 - 42110
Fax.: 05574/511 - 942095
E-Mail: umweltinstitut@vorarlberg.at