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Richtlinie des BMF vom 01.01.2017, BMF-010311/0009-IV/8/2017
gültig von 01.01.2017 bis 30.10.2017
VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel
- 5. Warenverkehr innerhalb der Union
5.2. Abschreibung von Einfuhrbewilligungen
Im Warenverkehr innerhalb der Union bleibt die ansonsten für die zollamtliche Abfertigung bestimmte (schraffierte) Spalte "Zollabfertigung" auf Blatt 3 der Einfuhrbewilligung leer. Das Blatt 3 der Einfuhrbewilligung ist durch den Empfänger zusammen mit allenfalls miteingelangten Ausfuhrbewilligungen des Versandlandes dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Abteilung II/A/5, 1030 Wien, Radetzkystraße 2, zu übersenden.