Richtlinie des BMF vom 19.04.2007, BMF-010311/0057-IV/8/2007 gültig von 19.04.2007 bis 19.06.2008

VB-0280, Arbeitsrichtlinie Gentechnik

0. Einführung

0.1. Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von gentechnisch verändertem Mais und Waren daraussowie von gentechnisch verändertem Raps anzuwendenden Beschränkungen sind:

1.das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalysen und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994;

2.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Mais mit der kombinierten Veränderung der Insektizidwirkung des BT-Endotoxin-Gens und erhöhter Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinatammonium verboten wird, BGBl. II Nr. 45/1997;

3.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L., Linie MON 810 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 175/1999;

4.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen des gentechnisch veränderten Maises Zea Mays L. T25 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 120/2000.;

5.die Verordnung, mit der das Inverkehrbringen von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 in Österreich verboten wird, BGBl. II Nr. 157/2006.