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Richtlinie des BMF vom 01.01.2013, BMF-010311/0118-IV/8/2012
gültig von 01.01.2013 bis 17.11.2013
VB-0310, Arbeitsrichtlinie Vermarktungsnormen - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Gegenstand
- 1.1. Spezielle Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse
- 1.2. Allgemeine Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse
- 1.3. Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
- 1.4. Vermarktungsnormen für Eier
- 1.5. Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
- 1.6. Vermarktungsnormen für Bananen
- 2. Einfuhr aus Drittstaaten
- 2.1. Anwendungszeitpunkt
- 2.2. Einfuhrkontrolle
- 2.3. Einfuhrstellen
- 2.4. Ausnahmen
- 2.4.1. Ausnahmen für Obst und Gemüse
- 2.4.2. Ausnahmen für Geflügelfleisch
- 2.4.3. Ausnahmen für Eier
- 2.4.4. Ausnahmen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
- 2.4.5. Ausnahmen für Bananen
- 2.5. Gebühren
- 2.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr
- 2.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
- 3. Ausfuhr in Drittstaaten
- 3.1. Anwendungszeitpunkt
- 3.2. Ausfuhrkontrolle
- 3.3. Ausfuhrstellen
- 3.4. Ausnahmen
- 3.5. Gebühren
- 3.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Ausfuhr
- 3.7. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr
- 4. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Konformitätsbescheinigung für Obst und Gemüse
- Anlage 2
- Kontrollbescheinigung über die Einhaltung der Vermarktungsnormen für Eier und Geflügelfleisch
- Anlage 3
- Kontrollbescheinigung für Bruteier
- Anlage 4
- Kontrollbescheinigung für Küken
- Anlage 5
- Beanstandungsprotokoll (zur Feststellung von Mängeln)
- Anlage 6
- Antrag auf Durchführung einer Kontrolle