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Anlage 1
Grenztierärztlich kontrollpflichtige Waren
Der grenztierärztlichen Kontrolle (Abschnitt 2) unterliegen die nachstehend angeführten Waren:
KN-Code |
Warenbezeichnung |
Kapitel 1 |
Lebende Tiere |
Kapitel 2 |
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse |
Kapitel 3 |
Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere |
Kapitel 4 |
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
0502 10 00 |
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten |
ex0502 90 00 |
Dachshaare und andere Tierhaare, unbearbeitet |
0504 00 00 |
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
0505 |
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen |
0506 |
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon |
0507 |
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon |
ex0508 00 |
Waren dieser Position, zum Verzehr oder zur Verfütterung bestimmt |
ex0510 00 00 |
Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken |
0511 |
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nichtlebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar; Rosshaar und Rosshaarabfälle, unbearbeitet |
ex1213 00 00 |
Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst, ausgenommen in Form von Pellets |
ex1214 90 99 |
Heu |
1501 00 |
Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 |
1502 00 |
Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 |
1503 00 |
Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet |
1504 00 |
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
1505 |
Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin |
1506 00 00 |
Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
1516 10 |
tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen |
ex1517 90 |
Waren dieser Unterposition, die tierische Fette und Öle enthalten |
ex1518 00 |
Waren dieser Position, die tierische Fette und Öle enthalten |
ex1521 90 91 |
Bienenwachs, roh |
ex1522 00 |
Waren dieser Position, die tierische Fette und Öle enthalten |
Kapitel 16 |
Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
1702 11 00 und |
Lactose und Lactosesirup |
ex1901 |
Waren dieser Position, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 %, z. B. Milchpudding, Topfencreme, Milchdesserts |
ex1902 |
Waren dieser Position, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex1905 90 |
Waren dieser Unterposition, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2004 |
Waren dieser Position, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2005 |
Waren dieser Position mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2103 |
Waren dieser Position, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2104 |
Waren dieser Position, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2105 00 91 |
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von 3 GHT oder mehr, jedoch weniger als 7 GHT und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2105 00 99 |
Speiseeis, auch kakaohaltig, mit einem Gehalt an Milchfett von 7 GHT oder mehr und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2106 90 98 |
Waren dieser Unterposition, mit einem Anteil an Fleisch oder anderen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von mehr als 1 % und/oder mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % |
ex2202 90 |
Waren dieser Unterposition, mit einem Gehalt an Milchprodukten der Positionen 0401 bis 0404 von mehr als 20 % (z. B. Trinkkakao, Trinkmolke) |
2301 |
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnisssen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln |
ex2309 |
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, die tierische Rohstoffe oder Fleisch von Tieren enthalten |
ex2942 |
Waren dieser Position, die tierische Rohstoffe enthalten |
ex3001 90 20 |
Drüsen und andere Organe, getrocknet, auch als Pulver, von Tieren |
3001 90 91 |
Heparin und seine Salze |
3001 90 98 |
Waren dieser Unterposition |
ex3002 10 10 |
Antisera, von Tieren |
ex3002 10 91 |
Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline, von Tieren |
3002 10 99 |
Waren dieser Unterposition |
3002 90 30 |
tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet |
ex3002 90 50 |
Kulturen von Mikroorganismen, die tierische Rohstoffe (z. B. tierisches Blut) enthalten, sowie Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten und Teile solcher Erreger |
ex3002 90 90 |
Waren dieser Unterposition, die tierische Rohstoffe (z. B. tierisches Blut enthalten, sowie Erreger (Antigene) von Tierkrankheiten und Teile solcher Erreger |
ex3101 00 00 |
Waren dieser Position, die tierische Rohstoffe enthalten |
ex3105 10 00 |
Waren dieser Unterposition, die tierische Rohstoffe enthalten |
ex3501 |
Casein, Caseinate und andere Caseinderivate |
3502 |
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate |
3503 00 10 |
Gelatine und ihre Derivate |
3504 00 00 |
Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert |
ex3821 00 00 |
Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikroorganismen, sofern sie tierische Rohstoffe enthalten |
ex3822 00 00 |
Waren dieser Position, sofern sie tierische Rohstoffe enthalten |
ex4101 |
Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern oder Pferden und anderen Einhufern, ausgenommen gepikelt oder gekalkt |
ex4102 |
Rohe Häute und Felle von Schafen und Lämmern, ausgenommen gepikelt (Unterposition 4102 21 00) oder gekalkt |
ex4103 90 10 |
Rohe Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, ausgenommen gepikelt oder gekalkt |
ex4103 30 00 |
Rohe Häute und Felle von Schweinen, ausgenommen gepikelt oder gekalkt |
ex4103 90 00 |
Rohe Häute und Felle von Vögeln, Fischen, Einhufern und Klauentieren, ausgenommen gepikelt oder gekalkt |
ex4205 00 |
Kauartikel für Tiere aus Leder oder rekonstituiertem Leder (einschließlich aus Rohhautleder) |
4301 30 00 |
Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnlichen Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen |
ex4301 90 00 |
Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile, von Einhufern und Klauentieren |
ex5101 |
Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, nicht carbonisiert, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex5102 |
Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex5103 |
Waren dieser Position, nicht carbonisiert, ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex5105 |
Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmte Wolle in loser Form), ausgenommen solche, die einer Fabrikswäsche unterzogen oder beim Gerben gewonnen wurden |
ex9508 00 00 |
Zirkusse, Tierschauen und Wanderbühnen, mit lebenden Tieren der Kapitel 1 und 3 |
ex9601 90 90 |
Jagdtrophäen von Huftieren (Abschnitt 1.2.1.) und Vögeln |
ex9705 00 00 |
Waren dieser Position, von Huftieren (Abschnitt 1.2.1.) und Vögeln |