Richtlinie des BMF vom 12.11.2009, BMF-010311/0091-IV/8/2009 gültig von 12.11.2009 bis 31.07.2011

VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

  • 1. Begriffsbestimmungen

1.3. Zweifelsfragen

(1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

(2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, Abteilung II/B/5 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Klappen 4813 oder 4833, sind jeweils Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.