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Richtlinie des BMF vom 01.08.2013, BMF-010311/0062-IV/8/2013
gültig von 01.08.2013 bis 28.12.2014
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
- Veterinärrechtliche Abfertigungsbescheinigungen
Muster 3 - Heimtierausweis (Pet Passport)
Hinweis: Bis zum 30. Juni 2014 dürfen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 656/2013 in Kroatien Heimtierausweise ausgestellt werden, die im oberen Viertel des Deckblatts (an Stelle des Europäischen Emblems) das kroatische Hoheitszeichen und darunter die Worte "Republika Hrvatska" aufweisen. Derartige Heimtierausweise dürfen bis zum 30. Juni 2016 im Reiseverkehr (innergemeinschaftlich und aus Drittstaaten in der Wiedereinfuhr) verwendet werden.
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