Richtlinie des BMF vom 01.07.2013, BMF-010311/0047-IV/8/2013 gültig von 01.07.2013 bis 31.08.2016

VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

  • 1. Begriffsbestimmungen

1.3. Zweifelsfragen

(1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen.

(2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Gesundheit, Abteilung II/B/10 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Durchwahl 4813 oder 4833, sind jeweils Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.