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Anlage 1
Grenztierärztlich kontrollpflichtige Waren
Der grenztierärztlichen Kontrolle (Abschnitt 2) unterliegen die im nachstehenden Warenkatalog angeführten Waren. Dabei sind
- in der Spalte "KN-Code" der Code bzw. die Codes der Kombinierten Nomenklatur der Union angegeben,
- in der Spalte "Warenbezeichnung" die Bezeichnung der Kombinierten Nomenklatur der Union angeführt und
- in der Spalte "Grenztierärztlich kontrollpflichtig", wenn erforderlich, die grenztierärztliche Kontrollpflicht für die jeweilige Position näher definiert. Hinsichtlich von Ausnahmen siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.2.1. und Abschnitt 4.2.2.
Bei den nachstehend angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Position) im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7299" anzugeben.
Warenkatalog:
KN-Code |
Warenbezeichnung |
Grenztierärztlich kontrollpflichtig |
|
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0101 |
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend |
Alle |
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0102 |
Rinder, lebend |
Alle |
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0103 |
Schweine, lebend |
Alle |
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0104 10 |
Schafe lebend |
Alle |
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0104 20 |
Ziegen, lebend |
Alle |
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0105 |
Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend |
Alle |
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0106 |
Andere Tiere, lebend |
Alle |
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0201 |
Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt |
Alle |
|
0202 |
Fleisch von Rindern, gefroren |
Alle |
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0203 |
Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0204 |
Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0205 00 |
Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0206 |
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0207 |
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0208 |
Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0209 |
Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
Alle |
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0210 |
Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen |
Alle |
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0301 |
Fische, lebend |
Alle |
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0302 |
Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anders Fischfleisch der Position 0304 |
Alle |
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0303 |
Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304 |
Alle |
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0304 |
Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren |
Alle |
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0305 |
Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar |
Alle |
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0306 |
Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar |
Alle |
|
0307 |
Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar |
Alle |
|
0308 |
Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar |
Alle |
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0401 |
Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
Alle |
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0402 |
Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
Alle |
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0403 |
Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao |
Alle |
|
0404 |
Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Alle |
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0405 |
Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette |
Alle |
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0406 |
Käse und Quark/Topfen |
Alle |
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0407 |
Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht |
Alle |
|
0408 |
Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
Alle |
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0409 |
Natürlicher Honig |
Alle |
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0410 |
Genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Alle |
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0502 10 |
Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen und Abfälle dieser Borsten |
Alle |
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0504 |
Därme, Blasen und Mägen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder zerteilt, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
Alle |
ex |
0505 |
Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen |
Alle, einschließlich Jagdtrophäen von Federwild, aber ausgenommen gewaschene und desinfizierte oder zum Haltbarmachen behandelte Federn und Daunen, die Reisende zum privaten Gebrauch im persönlichen Reisegepäck mitführen, oder gewaschene und desinfizierte oder zum Haltbarmachen behandelte Federn und Daunen, die Privatpersonen zu nicht gewerblichen Zwecken zugesandt werden (siehe Abschnitt 4.2.2.) |
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0506 |
Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet, einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder entleimt; Mehl und Abfälle davon |
Alle |
|
0507 |
Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon |
Alle |
ex |
0508 |
Korallen und ähnliche Stoffe, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiterverarbeitet; Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, Mehl und Abfälle davon |
|
|
0510 |
Graue Ambra, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht |
Alle |
ex |
0511 |
Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar |
Alle; ausgenommen sind
|
ex |
1212 99 95 |
Andere pflanzliche Waren der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Bienenpollen |
ex |
1213 |
Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch gehäckselt, gemahlen, gepresst oder in Form von Pellets |
Nur Stroh |
ex |
1214 90 90 |
Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets |
Nur Heu |
|
1501 |
Schweinefett (einschließlich Schweineschmalz) und Geflügelfett, ausgenommen solches der Position 0209 oder 1503 |
Alle |
|
1502 |
Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503 |
Alle |
|
1503 |
Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet |
Alle |
|
1504 |
Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
Alle |
|
1505 |
Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin |
Alle |
|
1506 |
Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert |
Alle |
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1516 10 |
Tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet |
Alle |
ex |
1517 |
Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516 |
Nur tierische Fette und Öle |
ex |
1518 00 91 |
Tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, gekocht, oxidiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders chemisch modifiziert, ausgenommen Waren der Position 1516; |
|
|
1518 00 95 |
Ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen Fetten und Ölen oder von tierischen und pflanzlichen Fetten und Ölen sowie deren Fraktionen |
Alle |
ex |
1518 00 99 |
Ungenießbare Mischungen und Zubereitungen von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Nur, wenn Fett von Tieren enthalten ist |
|
1521 90 91 |
Bienenwachse und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, roh |
Alle |
|
1521 90 99 |
Bienenwachs und andere Insektenwachse, auch raffiniert oder gefärbt, andere als roh |
Alle |
ex |
1522 |
Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen |
Nur tierischen Ursprungs |
|
1601 |
Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse |
Alle |
|
1602 |
Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, anders zubereitet oder haltbar gemacht |
Alle |
ex |
1603 |
Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren |
Alle; ausgenommen sind Fleischextrakte und Fleischkonzentrate, sofern sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind (siehe Abschnitt 2.1. Abs. 3) |
|
1604 |
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen |
Alle |
|
1605 |
Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht |
Alle |
|
1702 11 |
Lactose und Lactosesirup mit einem Gehalt an Laktose, berechnet als wasserfreie Lactose, in der Trockenmasse, von 99 GHT oder mehr |
Alle, einschließlich künstlicher Honig oder Gemische von natürlichem und künstlichem Honig |
ex |
1901 |
Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere
|
ex |
1902 11 |
Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet, Eier enthaltend |
Nur wenn Fleischerzeugnisse enthalten sind |
ex |
1902 20 10 |
Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend |
Nur wenn Fleischerzeugnisse enthalten sind |
|
1902 20 30 |
Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend |
Alle |
ex |
1902 20 91 |
Gekochte gefüllte Teigwaren |
Nur wenn Fleischerzeugnisse enthalten sind |
ex |
1902 20 99 |
Nicht gekochte gefüllte Teigwaren |
Nur wenn Fleischerzeugnisse enthalten sind |
ex |
1902 30 |
Andere Teigwaren als solche der Unterpositionen 1902 11, 1902 19 und 1902 20 |
Nur wenn Fleischerzeugnisse enthalten sind |
ex |
1902 40 |
Couscous |
Nur wenn Fleischerzeugnisse enthalten sind |
ex |
1904 90 10 |
Zubereitete Lebensmittel aus Reis |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere
|
ex |
1905 |
Backwaren |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere
|
ex |
2004 |
Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere mit Fisch gefüllte Oliven |
ex |
2005 |
Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere mit Fisch gefüllte Oliven |
ex |
2103 90 90 |
Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel, ausgenommen Sojasoße, Tomatenketchup und andere Tomatensoßen |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2 |
ex |
2104 |
Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen; zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere für den Endverbraucher abgepackte Fleischbrühen und Suppenaromen, die Fleischextrakte, Fleischkonzentrate, tierische Fette oder Fischöl, -pulver oder -extrakte enthalten |
ex |
2105 |
Speiseeis, auch kakaohaltig |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2 |
ex |
2106 10 |
Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2 |
ex |
2106 90 92 |
Andere Lebensmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch inbegriffen, kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere
|
ex |
2106 90 98 |
Andere Lebensmittelzubereitungen, anderweitig weder genannt noch inbegriffen |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere
|
ex |
2202 90 |
Andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht- oder Gemüsesäfte der Position 2009 |
Zusammengesetzte Erzeugnisse gemäß Abschnitt 2.1. Abs. 2; ausgenommen sind die in Abschnitt 2.1. Abs. 3 genannten Lebensmittel, insbesondere
|
|
2301 |
Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben/Grammeln |
Alle |
ex |
2309 |
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art |
Alle, ausgenommen die Unterpositionen 2309 90 20 und 2309 90 91 |
ex |
2835 25 |
Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) |
Nur tierischen Ursprungs |
ex |
2835 26 |
andere Calciumphosphate |
Nur Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs |
ex |
2932 99 |
Andere heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e) |
Nur tierischen Ursprungs, zB Glucosaminsulfat |
|
3001 20 90 |
Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen, ausgenommen von Menschen |
Alle |
|
3001 90 91 |
Heparin und seine Salze |
Alle |
|
3001 90 98 |
Andere tierische Stoffe als Heparin und seine Salze, zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitet, anderweitig weder genannt noch inbegriffen |
Alle |
ex |
3002 10 10 |
Antisera, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt |
Nur Antisera tierischen Ursprungs |
ex |
3002 10 91 |
Hämoglobin, Blutglobuline und Serumglobuline, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt, ausgenommen von Menschen |
Nur Material tierischen Ursprungs |
ex |
3002 10 99 |
Andere Blutfraktionen und immunologische Erzeugnisse, auch modifiziert oder in einem biotechnologischen Verfahren hergestellt |
Nur Material tierischen Ursprungs |
|
3002 90 30 |
Tierisches Blut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet |
Alle |
ex |
3002 90 50 |
Kulturen von Mikroorganismen |
Nur Tierpathogene und Pathogenkulturen |
ex |
3002 90 90 |
Toxine und ähnliche Erzeugnisse |
Nur Tierpathogene und Pathogenkulturen |
ex |
3006 92 |
Pharmazeutische Abfälle |
Nur Material tierischen Ursprungs |
ex |
3101 |
Tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel |
Nur Erzeugnisse tierischen Ursprungs |
ex |
3501 |
Casein, Caseinate und andere Caseinderivate; Caseinleime |
|
ex |
3502 |
Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine, bezogen auf die Trockenmasse, enthalten), Albuminate und andere Albuminderivate |
Nur aus Ei und Milch gewonnene Erzeugnisse, auch für den menschlichen Verzehr ungeeignet (einschließlich Verwendung als Futtermittel) |
ex |
3503 00 10 |
Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Hausenblase; andere Leime tierischen Ursprungs, ausgenommen Caseinleime der Position 3501 |
Nur Gelatine für den menschlichen Verzehr und für die Lebensmittelindustrie |
ex |
3504 |
Peptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert |
Nur Kollagen und hydrolysierte Proteine für den menschlichen Verzehr und für die Lebensmittelindustrie |
ex |
3507 10 |
Lab und seine Konzentrate |
Nur Konzentrate für den menschlichen Verzehr, ausschließlich tierischen Ursprungs |
ex |
3822 |
Diagnostik- oder Laborreagenzien auf einem Träger und zubereitete Diagnostik- oder Laborreagenzien, auch auf einem Träger, ausgenommen Waren der Position 3002 oder 3006; zertifizierte Referenzmaterialien |
Nur Erzeugnisse tierischen Ursprungs |
ex |
3825 10 |
Siedlungsabfälle |
Alle Küchen- und Speiseabfälle, die tierische Erzeugnisse enthalten, einschließlich gebrauchte Speiseöle, die tierische Erzeugnisse enthalten |
ex |
3826 |
Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von weniger als 70 GHT |
Nur wenn Öle und Fette tierischen Ursprungs enthalten sind |
ex |
3913 90 |
Andere natürliche Polymere (ausgenommen Alginsäure, ihre Salze und Ester) und modifizierte natürliche Polymere (zB gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Primärformen |
Nur tierischen Ursprungs, zB Chondroitinsulfat, Glucosamin oder Chitosan |
ex |
3917 10 10 |
Kunstdärme (Wursthüllen) aus gehärteten Eiweißstoffen |
Nur Erzeugnisse tierischen Ursprungs |
ex |
4101 |
Rohe Häute und Felle von Rindern und Kälbern (einschließlich Büffeln) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten |
Nur frische, gekühlte oder behandelte Häute und Felle, auch getrocknet, trocken gesalzen, nass gesalzen oder konserviert; ausgenommen sind gepickelte oder gekalkte Häute |
ex |
4102 |
Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkung 1 c) zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind |
Nur frische, gekühlte oder behandelte Häute und Felle, auch getrocknet, trocken gesalzen, nass gesalzen oder konserviert; ausgenommen sind gepickelte oder gekalkte Häute |
ex |
4103 |
Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert, noch zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die aufgrund der Anmerkungen 1 b) und 1 c) zu Kapitel 41 ausgeschlossen sind |
Nur frische, gekühlte oder behandelte Häute und Felle, auch getrocknet, trocken gesalzen, nass gesalzen oder konserviert; ausgenommen sind gepickelte oder gekalkte Häute |
ex |
4205 00 90 |
Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder |
Kauartikel und Material zur Herstellung von Kauspielzeug |
ex |
4206 |
Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen |
Kauartikel und Material zur Herstellung von Kauspielzeug |
ex |
4301 |
Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Positionen 4101, 4102 oder 4103 |
Alle, ausgenommen getrocknete Pelzfelle |
ex |
5101 |
Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt |
Nur unbearbeitete Wolle |
ex |
5102 |
Feine oder grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt |
Nur unbearbeitete Haare |
ex |
5103 |
Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren (einschließlich Garnabfälle), ausgenommen Reißspinnstoff |
Nur unbearbeitete Wolle und unbearbeitete Haare |
ex |
6701 |
Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und Waren daraus (ausgenommen Waren der Position 0505 und bearbeitete Federspulen und -kiele) |
Kontrollpflichtig sind:
Von der Kontrollpflicht ausgenommen sind:
|
ex |
9508 10 |
Wanderzirkusse und Wandertierschauen |
Nur mit lebenden Tieren |
ex |
9508 90 |
Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderbühnen |
Nur mit lebenden Tieren |
ex |
9705 |
Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert |
Nur Erzeugnisse tierischen Ursprungs; ausgenommen sind
|
ex |
9930 24 |
Waren der KN-Kapitel 1 bis 24, die an Schiffe und Luftfahrzeuge geliefert werden |
Nur Erzeugnisse tierischen Ursprungs |
ex |
9930 99 |
Waren, die an anderer Stelle als in den KN-Kapiteln 1 bis 24 und 27 als Lieferung an Schiffe und Luftfahrzeuge klassifiziert sind |
Nur Erzeugnisse tierischen Ursprungs |