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Anlage 7
Verzeichnis der in den Formblättern zu verwendenden Codes
Codes zur Beschreibung der Exemplare und der Maßeinheiten
Beschreibung |
Code |
Bevorzugte Einheiten |
Alternativ- |
Erläuterungen |
Barte |
BAL |
kg |
Anzahl |
Fischbein |
Rinde |
BAR |
kg |
|
Baumrinde (roh, getrocknet oder als Pulver; unbearbeitet |
Körper |
BOD |
Anzahl |
kg |
Im Wesentlichen ganze tote Tiere einschließlich frischer oder verarbeiteter Fische, ausgestopfter Schildkröten, haltbar gemachter Schmetterlinge, Reptilien in Alkohol, ganzer ausgestopfter Jagdtrophäen usw. |
Knochen |
BON |
kg |
Anzahl |
Knochen, einschließlich Kiefer |
Calipee (Schildkröten- |
CAL |
kg |
|
Calipee oder Calipash (Schildkrötenknorpel für Suppe) |
Carapax (Panzer) |
CAP |
Anzahl |
kg |
Rohe oder unbearbeitete Rückenschilder von Schildkrötenarten |
Schnitzerei |
CAR |
kg |
Anzahl |
Geschnitzte Produkte, ausgenommen aus Elfenbein, Knochen oder Horn - zB Koralle oder Holz (einschließlich kunsthandwerklicher Gegenstände). Anm.: Elfenbeinschnitzereien sollten als solche angegeben werden (siehe "IVC"). Bei Arten, aus denen mehr als ein Produkttyp geschnitzt werden kann (zB Horn und Knochen), sollte, soweit möglich, der Code der Handelsbezeichnung außerdem auf die Art des gehandelten Produkts verweisen (zB Knochenschnitzerei "BOC" oder Hornschnitzerei "HOC"). |
Schnitzerei - Knochen |
BOC |
kg |
Anzahl |
Knochenschnitzerei |
Schnitzerei - Horn |
HOC |
kg |
Anzahl |
Hornschnitzerei |
Schnitzerei - Elfenbein |
IVC |
kg |
Anzahl |
Elfenbeinschnitzereien, einschließlich zB kleinerer bearbeiteter Elfenbeinstücke (Messergriffe, Schachspiele, Mahjong-Spiele usw.). Anm.: Ganze geschnitzte Stoßzähne sollten als Stoßzähne angegeben werden (siehe "TUS"). Schmuck aus geschnitztem Elfenbein sollte als "Schmuck - Elfenbein" angegeben werden (siehe "IJW"). |
Kaviar |
CAV |
kg |
|
Unbefruchtete tote verarbeitete Eier aller Arten von Acipenseriformes; auch als Rogen bezeichnet |
Holzspäne |
CHP |
kg |
|
Holzspäne, insbesondere Aquilaria spp., Gyrinops spp. und Pterocarpus santalinus |
Klaue |
CLA |
Anzahl |
kg |
Klauen - beispielsweise von Felidae, Ursidae oder Crocodylia (Anmerkung: Schildkröten haben gewöhnlich Schuppen, keine echten Klauen) |
Tuch |
CLO |
m² |
kg |
Tuch - besteht das Tuch nicht gänzlich aus Haar einer CITES-Art, so sollte das Gewicht des Haars der betreffenden Art wenn möglich unter "HAI" angegeben werden |
Koralle (roh) |
COR |
kg |
Anzahl |
Rohe oder unbearbeitete Koralle und Korallengestein (auch Lebendgestein und Substrat) [gemäß der Definition in der Entschließung Conf. 11.10 (Rev. CoP15)] Angabe von Korallengestein als "Scleractinia spp.". Anm.: Angabe nach Stückzahl nur bei in Wasser transportierten Korallenexemplaren. Bei (feucht in Kisten befördertem) Lebendgestein Angabe in kg; bei Korallensubstrat Angabe nach Stückzahl (da diese in Wasser als das Substrat transportiert werden, an dem nicht unter das CITES-Übereinkommen fallende Korallen haften). |
Kosmetika |
COS |
g |
ml |
KosmetikaProdukte oder Gemische von Produkten, die Auszüge aus innur für die äußere Anwendung am Körper (zB auf Haut, Haaren, Nägeln, Genitalien, Lippen, Zähnen oder der CITES-Liste geführten Arten enthaltenMundschleimhaut) zum Zwecke der Reinigung, der Odorierung, der Änderung des Aussehens oder des Schutzes bestimmt sind. Zu Kosmetika können folgende Produkte gehören: Schminke, Parfüm, Hautcreme, Nagellack, Haarfärbemittel, Seife, Shampoo, Rasiercreme, Deodorant, Sonnenschutzmittel, Zahnpasta. Die Mengenangabe sollte die Menge der enthaltenen in der CITES-Liste geführten Arten widerspiegeln. |
Kultur |
CUL |
Anzahl der Gläser usw. |
|
Kulturen künstlich vermehrter Pflanzen |
Derivate |
DER |
kg/l |
|
Derivate (außer bereits anderweitig in dieser Tabelle erfasste Gegenstände) |
Getrocknete Pflanzen |
DPL |
Anzahl |
|
Getrocknete Pflanzen - zB Herbariums-Exemplare |
Ohr |
EAR |
Anzahl |
|
Ohren - meist von Elefanten |
Ei |
EGG |
Anzahl |
kg |
Ganze tote oder ausgeblasene Eier (siehe auch Kaviar) |
Ei (lebend) |
EGL |
Anzahl |
kg |
Lebende Eier - meist von Vögeln und Reptilien, jedoch auch von Fischen und Wirbellosen |
Eierschale |
ESH |
g/kg |
|
Rohe oder unbearbeitete Eierschalen, ausgenommen ganze Eier |
Extrakt |
EXT |
kg |
I |
Extrakte -meist Pflanzenextrakte |
Feder |
FEA |
Anzahl der kg/Flügel |
Anzahl |
Federn - bei Gegenständen (zB Bildern aus Federn) ist die Anzahl der Gegenstände anzugeben |
Faser |
FIB |
kg |
m |
Fasern - zB Pflanzenfasern einschließlich Saiten für Tennisschläger |
Flosse, Finne |
FIN |
kg |
|
Frische, gefrorene oder getrocknete Flossen, Finnen oder Flossenteile (auch Flipper) |
Fingerling |
FIG |
kg |
Anzahl |
Jungfische (ein oder zwei Jahre alt) für die Aquarienwirtschaft, Aquakultur, Zuchtbetriebe, den Verbrauch oder zurdie Wiederansiedlung, einschließlich lebender Europäischer Aale (Anguilla anguilla) mit einer Länge von bis zu 12 cm. |
Blume |
FLO |
kg |
|
Blumen |
Blumentopf |
FPT |
Anzahl |
|
Blumentöpfe aus Pflanzenteilen, zB Baumfarnfasern (Anmerkung: lebende Pflanzen in sog. Topfpaletten sind als "lebende Pflanzen" anzugeben, nicht als Blumentöpfe) |
Froschschenkel |
LEG |
kg |
|
Froschschenkel |
Früchte |
FRU |
kg |
|
Früchte |
Fuß |
FOO |
Anzahl |
|
Füße - zB von Elefant, Nashorn, Flusspferd, Löwe, Krokodil usw. |
Pelzwaren (groß) |
FPL |
Anzahl |
|
Große Fertigwaren aus Pelz - zB Decken aus Bären- oder Luchsfell oder andere Pelzwaren von erheblicher Größe. |
Pelzwaren (klein) |
FPS |
Anzahl |
|
Kleine Fertigwaren aus Pelz - darunter Handtaschen, Schlüsselanhänger, Geldbeutel, Kissen, Besatz usw. |
Galle |
GAL |
kg |
|
Galle |
Gallenblase |
GAB |
Anzahl |
kg |
Gallenblase |
Kleidungsstück |
GAR |
Anzahl |
|
Kleidungsstücke - einschließlich Handschuhen und Hüten, jedoch keine Schuhe; einschließlich Besatz oder Verzierungen an Kleidungsstücken |
Genitalien |
GEN |
kg |
Anzahl |
Kastrate und getrocknete Penes |
Kiemenplatten |
GIL |
Anzahl |
|
Kiemenplatten (zB von Haien) |
Wurzelstock zum Pfropfen |
GRS |
Anzahl |
|
Wurzelstöcke zum Pfropfen (ohne Pfropfen) |
Haar |
HAI |
kg |
g |
Haare - einschließlich aller Tierhaare, zB von Elefanten, Yak, Vikunja, Guanako |
Waren aus Haar |
HAP |
Anzahl |
kg |
Aus Haar gefertigte Waren (zB Armreifen aus Elefantenhaar) |
Horn |
HOR |
Anzahl |
kg |
Hörner - einschließlich Geweihen |
Schmuck |
JWL |
Anzahl |
g |
Schmuck - einschließlich Armreifen, Halsketten und andere Schmuckstücke aus anderen Erzeugnissen als Elfenbein (zB Holz, Koralle usw.) |
Schmuck - Elfenbein |
IJW |
Anzahl |
g |
Schmuck aus Elfenbein |
Lederprodukt (groß) |
LPL |
Anzahl |
|
Große Fertigwaren aus Leder - zB Ledermappen, Möbel, Handkoffer, Reisekoffer |
Lederprodukt (klein) |
LPS |
Anzahl |
|
Kleine Fertigwaren aus Leder - zB Gürtel, Armbänder, Fahrradsattel, Scheckbuch- oder Kreditkartenetuis, Handtaschen, Schlüsselanhänger, Notizbücher, Geldbeutel, Schuhe, Tabaksbeutel, Brieftaschen, Uhrenarmbänder und Besatz |
Lebend |
LIV |
Anzahl |
kg |
Lebende Tiere und Pflanzen |
Blatt |
LVS |
kg |
Anzahl |
Blätter |
Baumstämme |
LOG |
m³ |
|
Jegliches Rohholz, egal ob mit oder ohne Rinde oder Splintholz oder grob zugerichtet, vor allem zur Weiterverarbeitung in Sägeholz, Papierholz oder Furnierblätter; Anmerkung: Stämme von Spezialhölzern, die nach Gewicht gehandelt werden (zB Guaiacum spp.,lignum vitae) sind in kg anzugeben |
Fleisch |
MEA |
kg |
|
Fleisch, einschließlich Fischfleisch, ausgenommen ganze Fische (siehe "Körper"), frisches oder unverarbeitetes und verarbeitetes Fleisch (zB geräuchert, roh, getrocknet, gefroren oder in Konservendosen) |
Arzneimittel |
MED |
kg/l |
|
Arzneimittel |
Moschus |
MUS |
g |
|
Moschus |
Öle |
OIL |
kg |
l |
Öle - zB aus Schildkröten, Seehunden, Walen, Fischen und verschiedenen Pflanzen |
Perle |
PRL |
Anzahl |
|
Perle (zB von Strombus gigas) |
Klaviertasten |
KEY |
Anzahl |
|
Klaviertasten aus Elfenbein (Beispiel: ein Standard-Klavier wären 52 Klaviertasten aus Elfenbein) |
Knochenstücke |
BOP |
kg |
|
Unbearbeitete Knochenstücke |
Hornstücke |
HOP |
kg |
|
Unbearbeitete Hornstücke, einschließlich Abfällen |
Elfenbeinstücke |
IVP |
kg |
|
Unbearbeitete Elfenbeinstücke, einschließlich Abfällen |
Pelztafel ("Plate") |
PLA |
m² |
|
Pelzdecken aus Fell, einschließlich Teppichen, sofern aus mehreren Fellen |
Sperrholz |
PLY |
m² |
m³ |
Werkstoff aus drei oder mehr Holzlagen, die so aufeinander geleimt und zusammengepresst werden, dass der Faserverlauf in den einzelnen Schichten sich in einem Winkel kreuzt |
Pulver |
POW |
kg |
|
Pulver |
Puppen |
PUP |
Anzahl |
|
Schmetterlingspuppen |
Wurzel |
ROO |
Anzahl |
kg |
Wurzeln, Knollen; Anm.: Bei den Adlerholz produzierenden Gattungen Aquilaria spp. und Gyrinops spp. ist die bevorzugte Einheit "Kilogramm". Die Alternativeinheit ist "Stückzahl". |
Teppich |
RUG |
Anzahl |
|
Teppiche |
Sägefisch-Rostrum |
ROS |
Anzahl |
kg |
Sägefisch-Rostrum |
Sägeholz |
SAW |
m³ |
|
Einfach längs gesägtes Holz oder mit einem Profilspanverfahren erzeugte Holzbretter; meist in einer Stärke von mehr als 6 mm; Anmerkung: Sägeholz von Spezialhölzern, die nach Gewicht gehandelt werden (zB Guajacum spp., lignum vitae) ist in kg anzugeben |
Schuppe |
SCA |
kg |
|
Schuppen - zB von Schildkröten, sonstigen Reptilien, Fischen, Schuppentieren |
Samen |
SEE |
kg |
|
Samen |
Schalen |
SHE |
Anzahl |
kg |
Rohe oder unverarbeitete Schalen von Mollusken |
Seite, Flanke |
SID |
Anzahl |
|
Hautseiten oder -flanken; außer -Tinga frames von Krokodilen (siehe - "Haut") |
Skelett |
SKE |
Anzahl |
|
Im Wesentlichen ganze Skelette |
Haut |
SKI |
Anzahl |
|
Im Wesentlichen ganze rohe oder gegerbte Häute, einschließlich "Tinga frames" von Krokodilen |
Hautstück |
SKP |
Anzahl |
|
Hautstücke - einschließlich Resten, rohe oder gegerbt |
Schädel |
SKU |
Anzahl |
|
Schädel |
Suppe |
SOU |
kg |
l |
Suppen - zB von Schildkröten |
(biologisch) Probe (wissenschaftlich) |
SPE |
kg/l/ml |
|
Wissenschaftliche Proben - einschließlich Blut, Gewebe (zB Nieren, Milz usw.), histologische Präparate, konservierte Museumsexemplare usw. |
Stamm |
STE |
Anzahl |
kg |
Pflanzenstämme. Anm.: Bei den Adlerholz produzierenden Gattungen Aquilaria spp. und Gyrinops spp. ist die bevorzugte Einheit "Kilogramm". Die Alternativeinheit ist "Stückzahl". |
Schwimmblase |
SWI |
kg |
|
Hydrostatisches Organ, einschließlich Hausenblase/Fischleim |
Schwanz |
TAI |
Anzahl |
kg |
Schwänze - zB von Kaimanen (zur Lederherstellung) oder Füchsen (zur Verzierung von Kleidern, Herstellung von Halsketten, Boas usw.), umfasst auch Walfluken |
Zahn |
TEE |
Anzahl |
kg |
Zähne - zB von Walen, Löwen, Nilpferden, Krokodilen usw. |
Holz |
TIM |
m³ |
kg |
Rohes Holz mit Ausnahme von Baumstämmen und Sägeholz |
Trophäe |
TRO |
Anzahl |
|
Trophäen - alle Trophäen, die Teil desselben Tierkörpers sind, sofern sie zusammen ausgeführt werden: zB Hörner (2 Stück), Schädel, Mähne, Rückenhaut, Schwanz und Pfoten (insgesamt 10 Stück) bilden eine Trophäe. Werden jedoch nur zB Schädel und Hörner eines Tierexemplars ausgeführt, so sind diese Stücke zusammen als eine Trophäe anzugeben. Andernfalls sind die Teile getrennt anzugeben. Ein ganzer ausgestopfter Körper ist als "BOD" anzugeben, eine Haut allein als "SKI". Bei Ausfuhr von Ganzkörperpräparaten, Schulterpräparaten bzw. Präparaten von halben Körpern zusammen mit weiteren Körperteilen desselben Tierexemplars im Rahmen derselben Genehmigung Angabe als "1 TRO". |
Rüssel |
TRU |
Anzahl |
kg |
Elefantenrüssel. Anmerkung: Bei Ausfuhr eines Elefantenrüssels zusammen mit anderen Trophäen aus demselben Tierexemplar im Rahmen derselben Genehmigung als Teil einer Jagdtrophäe Angabe als "TRO". |
Stoßzahn |
TUS |
Anzahl |
kg |
Im Wesentlichen ganze, bearbeitete oder unbearbeitete Stoßzähne. Hierzu gehören Stoßzähne von Elefanten, Nilpferden, Walrossen und Narwalen, aber keine anderen Zähne. |
Furnierholz - Messerfurnier |
VEN |
m² |
kg |
Dünne, gleichmäßig starke Lagen oder Blätter aus Holz, meist höchstens 6 mm dick, meist geschält (Rundschälfurnier) oder gemessert (Messerfurnier), zur Herstellung von Sperrholz, Furniermöbeln, Furnierbehältern usw. |
Wachs |
WAX |
kg |
|
Wachs |
Holzprodukt |
WPR |
kg |
|
Fertigwaren aus Holz, einschließlich Holzfertigwaren wie Möbel und Musikinstrumente |
g= Gramm
kg= Kilogramm
l= Liter
cm³= Kubikzentimeter
ml= Milliliter
m= Meter
m²= Quadratmeter
m³= Kubikmeter
Anzahl= Stückzahl
Codes für die Angabe des Zwecks einer Transaktion
Der Zweck der Transaktion ist mit einem der nachstehend angeführten Codes unter Anwendung folgender Kriterien anzugeben:
Kriterien:
- Bei einer Ausfuhrgenehmigung wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die Art der Transaktion zwischen dem Ausführer und dem Einführer bestimmt. Bei einer Wiederausfuhrbescheinigung wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die Art der Transaktion zwischen dem Wiederausführer und dem Einführer bestimmt.
Der Code gibt den Grund an, aus dem ein Austausch oder eine Beförderung von einem oder mehreren Exemplaren zwischen Ausführer und Einführer oder zwischen Wiederausführer und Einführer stattfindet.
- Bei einer Einfuhrgenehmigung oder einer Bescheinigung für die Einbringung aus dem Meer wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die beabsichtigte Nutzung der Exemplare durch den Einführer bestimmt. Der Code gibt den Grund an, aus dem der Einführer das Exemplar angefordert hat oder erhält.
- Werden eine Ausfuhrgenehmigung und eine Einfuhrgenehmigung bzw. eine Wiederausfuhrbescheinigung und eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt, so kann der auf der Einfuhrgenehmigung angegebene Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion von dem auf der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung angegebenen Code abweichen.
Codes:
BZucht in Gefangenschaft oder künstliche Vermehrung
EBildung
GBotanische Gärten
HJagdtrophäen
LStrafverfolgung/gerichtlich/forensisch
MMedizinische (einschließlich biomedizinische) Forschung
NWiederansiedlung oder Auswilderung
PPersönliche Zwecke
QWanderausstellungen (Musterkollektion, Zirkus, nicht ortsfeste Tier- oder Pflanzenschau, Orchester oder Museumausstellung zur kommerziellen Ausstellung)
SWissenschaftliche Zwecke
TKommerzielle Zwecke
ZZoologische Gärten
Codes zur Angabe der Herkunft von Exemplaren
WDer Natur entnommene Exemplare
Rin einer kontrollierten Umgebung aufgezogene Tierexemplare, die als Eier oder Jungtiere der Natur entnommen wurden, wo sie andernfalls nur sehr geringe Chancen gehabt hätten, bis zum ausgewachsenen Alter zu überleben
DTiere von Arten in Anhang A, in Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken gezüchtet in gemäß der Entschließung Conf.12.10 (Rev. CoP15) in das Register des CITES-Sekretariats aufgenommenen Betrieben, und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 zu kommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus
AZu nichtkommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände daraus
Cin Gefangenschaft gezüchtete Tiere gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus
FIn Gefangenschaft geborene Tiere, für die die Kriterien von Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nicht erfüllt sind, sowie Teile und Gegenstände daraus
IEingezogene oder beschlagnahmte Exemplare (1)
OExemplare aus der Zeit vor dem Übereinkommen (1)
UHerkunft unbekannt (ist zu begründen)
Yaus unterstützter Erzeugung stammende Pflanzenexemplare, die nicht als "künstlich vermehrt" im Sinne von Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 und auch nicht als der Natur entnommen gelten, da sie in einer Umgebung vermehrt oder angepflanzt werden, in der ein gewisses Eingreifen durch den Menschen zum Zwecke der Pflanzenerzeugung vorhanden ist
X Exemplare, die einer nicht der Gerichtshoheit eines Staates unterstehenden Meeresumwelt entnommen wurden
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(1) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.