Richtlinie des BMF vom 19.01.2022, 2022-0.012.204 gültig von 19.01.2022 bis 19.05.2023

VB-0330, Arbeitsrichtlinie Artenschutz

Anlage 7

Verzeichnis der in den Formblättern zu verwendenden Codes

Codes zur Beschreibung der Exemplare und der Maßeinheiten

Beschreibung

Code

Bevorzugte Einheiten

Alternativ-
einheiten

Erläuterungen

Barte

BAL

kg

Anzahl

Fischbein

Rinde

BAR

kg

 

Baumrinde (roh, getrocknet oder als Pulver; unbearbeitet

Körper

BOD

Anzahl

kg

Im Wesentlichen ganze tote Tiere einschließlich frischer oder verarbeiteter Fische, ausgestopfter Schildkröten, haltbar gemachter Schmetterlinge, Reptilien in Alkohol, ganzer ausgestopfter Jagdtrophäen usw.

Knochen

BON

kg

Anzahl

Knochen, einschließlich Kiefer

Calipee (Schildkröten-
gallerte)

CAL

kg

 

Calipee oder Calipash (Schildkrötenknorpel für Suppe)

Carapax (Panzer)

CAP

Anzahl

kg

Rohe oder unbearbeitete Rückenschilder von Schildkrötenarten

Schnitzerei

CAR

kg

Anzahl

Geschnitzte Produkte, ausgenommen aus Elfenbein, Knochen oder Horn - zB Koralle oder Holz (einschließlich kunsthandwerklicher Gegenstände). Anm.: Elfenbeinschnitzereien sollten als solche angegeben werden (siehe "IVC"). Bei Arten, aus denen mehr als ein Produkttyp geschnitzt werden kann (zB Horn und Knochen), sollte, soweit möglich, der Code der Handelsbezeichnung außerdem auf die Art des gehandelten Produkts verweisen (zB Knochenschnitzerei "BOC" oder Hornschnitzerei "HOC").

Schnitzerei - Knochen

BOC

kg

Anzahl

Knochenschnitzerei

Schnitzerei - Horn

HOC

kg

Anzahl

Hornschnitzerei

Schnitzerei - Elfenbein

IVC

kg

Anzahl

Elfenbeinschnitzereien, einschließlich zB kleinerer bearbeiteter Elfenbeinstücke (Messergriffe, Schachspiele, Mahjong-Spiele usw.). Anm.: Ganze geschnitzte Stoßzähne sollten als Stoßzähne angegeben werden (siehe "TUS"). Schmuck aus geschnitztem Elfenbein sollte als "Schmuck - Elfenbein" angegeben werden (siehe "IJW").

Kaviar

CAV

kg

 

Unbefruchtete tote verarbeitete Eier aller Arten von Acipenseriformes; auch als Rogen bezeichnet

Holzspäne

CHP

kg

 

Holzspäne, insbesondere Aquilaria spp., Gyrinops spp. und Pterocarpus santalinus

Klaue

CLA

Anzahl

kg

Klauen - beispielsweise von Felidae, Ursidae oder Crocodylia (Anmerkung: Schildkröten haben gewöhnlich Schuppen, keine echten Klauen)

Tuch

CLO

kg

Tuch - besteht das Tuch nicht gänzlich aus Haar einer CITES-Art, so sollte das Gewicht des Haars der betreffenden Art wenn möglich unter "HAI" angegeben werden

Koralle (roh)

COR

kg

Anzahl

Rohe oder unbearbeitete Koralle und Korallengestein (auch Lebendgestein und Substrat) [gemäß der Definition in der Entschließung Conf. 11.10 (Rev. CoP15)] Angabe von Korallengestein als "Scleractinia spp.". Anm.: Angabe nach Stückzahl nur bei in Wasser transportierten Korallenexemplaren. Bei (feucht in Kisten befördertem) Lebendgestein Angabe in kg; bei Korallensubstrat Angabe nach Stückzahl (da diese in Wasser als das Substrat transportiert werden, an dem nicht unter das CITES-Übereinkommen fallende Korallen haften).

Kosmetika

COS

g

ml

KosmetikaProdukte oder Gemische von Produkten, die Auszüge aus innur für die äußere Anwendung am Körper (zB auf Haut, Haaren, Nägeln, Genitalien, Lippen, Zähnen oder der CITES-Liste geführten Arten enthaltenMundschleimhaut) zum Zwecke der Reinigung, der Odorierung, der Änderung des Aussehens oder des Schutzes bestimmt sind. Zu Kosmetika können folgende Produkte gehören: Schminke, Parfüm, Hautcreme, Nagellack, Haarfärbemittel, Seife, Shampoo, Rasiercreme, Deodorant, Sonnenschutzmittel, Zahnpasta. Die Mengenangabe sollte die Menge der enthaltenen in der CITES-Liste geführten Arten widerspiegeln.

Kultur

CUL

Anzahl der Gläser usw.

 

Kulturen künstlich vermehrter Pflanzen

Derivate

DER

kg/l

 

Derivate (außer bereits anderweitig in dieser Tabelle erfasste Gegenstände)

Getrocknete Pflanzen

DPL

Anzahl

 

Getrocknete Pflanzen - zB Herbariums-Exemplare

Ohr

EAR

Anzahl

 

Ohren - meist von Elefanten

Ei

EGG

Anzahl

kg

Ganze tote oder ausgeblasene Eier (siehe auch Kaviar)

Ei (lebend)

EGL

Anzahl

kg

Lebende Eier - meist von Vögeln und Reptilien, jedoch auch von Fischen und Wirbellosen

Eierschale

ESH

g/kg

 

Rohe oder unbearbeitete Eierschalen, ausgenommen ganze Eier

Extrakt

EXT

kg

I

Extrakte -meist Pflanzenextrakte

Feder

FEA

Anzahl der kg/Flügel

Anzahl

Federn - bei Gegenständen (zB Bildern aus Federn) ist die Anzahl der Gegenstände anzugeben

Faser

FIB

kg

m

Fasern - zB Pflanzenfasern einschließlich Saiten für Tennisschläger

Flosse, Finne

FIN

kg

 

Frische, gefrorene oder getrocknete Flossen, Finnen oder Flossenteile (auch Flipper)

Fingerling

FIG

kg

Anzahl

Jungfische (ein oder zwei Jahre alt) für die Aquarienwirtschaft, Aquakultur, Zuchtbetriebe, den Verbrauch oder zurdie Wiederansiedlung, einschließlich lebender Europäischer Aale (Anguilla anguilla) mit einer Länge von bis zu 12 cm.

Blume

FLO

kg

 

Blumen

Blumentopf

FPT

Anzahl

 

Blumentöpfe aus Pflanzenteilen, zB Baumfarnfasern (Anmerkung: lebende Pflanzen in sog. Topfpaletten sind als "lebende Pflanzen" anzugeben, nicht als Blumentöpfe)

Froschschenkel

LEG

kg

 

Froschschenkel

Früchte

FRU

kg

 

Früchte

Fuß

FOO

Anzahl

 

Füße - zB von Elefant, Nashorn, Flusspferd, Löwe, Krokodil usw.

Pelzwaren (groß)

FPL

Anzahl

 

Große Fertigwaren aus Pelz - zB Decken aus Bären- oder Luchsfell oder andere Pelzwaren von erheblicher Größe.

Pelzwaren (klein)

FPS

Anzahl

 

Kleine Fertigwaren aus Pelz - darunter Handtaschen, Schlüsselanhänger, Geldbeutel, Kissen, Besatz usw.

Galle

GAL

kg

 

Galle

Gallenblase

GAB

Anzahl

kg

Gallenblase

Kleidungsstück

GAR

Anzahl

 

Kleidungsstücke - einschließlich Handschuhen und Hüten, jedoch keine Schuhe; einschließlich Besatz oder Verzierungen an Kleidungsstücken

Genitalien

GEN

kg

Anzahl

Kastrate und getrocknete Penes

Kiemenplatten

GIL

Anzahl

 

Kiemenplatten (zB von Haien)

Wurzelstock zum Pfropfen

GRS

Anzahl

 

Wurzelstöcke zum Pfropfen (ohne Pfropfen)

Haar

HAI

kg

g

Haare - einschließlich aller Tierhaare, zB von Elefanten, Yak, Vikunja, Guanako

Waren aus Haar

HAP

Anzahl

kg

Aus Haar gefertigte Waren (zB Armreifen aus Elefantenhaar)

Horn

HOR

Anzahl

kg

Hörner - einschließlich Geweihen

Schmuck

JWL

Anzahl

g

Schmuck - einschließlich Armreifen, Halsketten und andere Schmuckstücke aus anderen Erzeugnissen als Elfenbein (zB Holz, Koralle usw.)

Schmuck - Elfenbein

IJW

Anzahl

g

Schmuck aus Elfenbein

Lederprodukt (groß)

LPL

Anzahl

 

Große Fertigwaren aus Leder - zB Ledermappen, Möbel, Handkoffer, Reisekoffer

Lederprodukt (klein)

LPS

Anzahl

 

Kleine Fertigwaren aus Leder - zB Gürtel, Armbänder, Fahrradsattel, Scheckbuch- oder Kreditkartenetuis, Handtaschen, Schlüsselanhänger, Notizbücher, Geldbeutel, Schuhe, Tabaksbeutel, Brieftaschen, Uhrenarmbänder und Besatz

Lebend

LIV

Anzahl

kg

Lebende Tiere und Pflanzen

Blatt

LVS

kg

Anzahl

Blätter

Baumstämme

LOG

 

Jegliches Rohholz, egal ob mit oder ohne Rinde oder Splintholz oder grob zugerichtet, vor allem zur Weiterverarbeitung in Sägeholz, Papierholz oder Furnierblätter; Anmerkung: Stämme von Spezialhölzern, die nach Gewicht gehandelt werden (zB Guaiacum spp.,lignum vitae) sind in kg anzugeben

Fleisch

MEA

kg

 

Fleisch, einschließlich Fischfleisch, ausgenommen ganze Fische (siehe "Körper"), frisches oder unverarbeitetes und verarbeitetes Fleisch (zB geräuchert, roh, getrocknet, gefroren oder in Konservendosen)

Arzneimittel

MED

kg/l

 

Arzneimittel

Moschus

MUS

g

 

Moschus

Öle

OIL

kg

l

Öle - zB aus Schildkröten, Seehunden, Walen, Fischen und verschiedenen Pflanzen

Perle

PRL

Anzahl

 

Perle (zB von Strombus gigas)

Klaviertasten

KEY

Anzahl

 

Klaviertasten aus Elfenbein (Beispiel: ein Standard-Klavier wären 52 Klaviertasten aus Elfenbein)

Knochenstücke

BOP

kg

 

Unbearbeitete Knochenstücke

Hornstücke

HOP

kg

 

Unbearbeitete Hornstücke, einschließlich Abfällen

Elfenbeinstücke

IVP

kg

 

Unbearbeitete Elfenbeinstücke, einschließlich Abfällen

Pelztafel ("Plate")

PLA

 

Pelzdecken aus Fell, einschließlich Teppichen, sofern aus mehreren Fellen

Sperrholz

PLY

Werkstoff aus drei oder mehr Holzlagen, die so aufeinander geleimt und zusammengepresst werden, dass der Faserverlauf in den einzelnen Schichten sich in einem Winkel kreuzt

Pulver

POW

kg

 

Pulver

Puppen

PUP

Anzahl

 

Schmetterlingspuppen

Wurzel

ROO

Anzahl

kg

Wurzeln, Knollen; Anm.: Bei den Adlerholz produzierenden Gattungen Aquilaria spp. und Gyrinops spp. ist die bevorzugte Einheit "Kilogramm". Die Alternativeinheit ist "Stückzahl".

Teppich

RUG

Anzahl

 

Teppiche

Sägefisch-Rostrum

ROS

Anzahl

kg

Sägefisch-Rostrum

Sägeholz

SAW

 

Einfach längs gesägtes Holz oder mit einem Profilspanverfahren erzeugte Holzbretter; meist in einer Stärke von mehr als 6 mm; Anmerkung: Sägeholz von Spezialhölzern, die nach Gewicht gehandelt werden (zB Guajacum spp., lignum vitae) ist in kg anzugeben

Schuppe

SCA

kg

 

Schuppen - zB von Schildkröten, sonstigen Reptilien, Fischen, Schuppentieren

Samen

SEE

kg

 

Samen

Schalen

SHE

Anzahl

kg

Rohe oder unverarbeitete Schalen von Mollusken

Seite, Flanke

SID

Anzahl

 

Hautseiten oder -flanken; außer -Tinga frames von Krokodilen (siehe - "Haut")

Skelett

SKE

Anzahl

 

Im Wesentlichen ganze Skelette

Haut

SKI

Anzahl

 

Im Wesentlichen ganze rohe oder gegerbte Häute, einschließlich "Tinga frames" von Krokodilen

Hautstück

SKP

Anzahl

 

Hautstücke - einschließlich Resten, rohe oder gegerbt

Schädel

SKU

Anzahl

 

Schädel

Suppe

SOU

kg

l

Suppen - zB von Schildkröten

(biologisch) Probe (wissenschaftlich)

SPE

kg/l/ml

 

Wissenschaftliche Proben - einschließlich Blut, Gewebe (zB Nieren, Milz usw.), histologische Präparate, konservierte Museumsexemplare usw.

Stamm

STE

Anzahl

kg

Pflanzenstämme. Anm.: Bei den Adlerholz produzierenden Gattungen Aquilaria spp. und Gyrinops spp. ist die bevorzugte Einheit "Kilogramm". Die Alternativeinheit ist "Stückzahl".

Schwimmblase

SWI

kg

 

Hydrostatisches Organ, einschließlich Hausenblase/Fischleim

Schwanz

TAI

Anzahl

kg

Schwänze - zB von Kaimanen (zur Lederherstellung) oder Füchsen (zur Verzierung von Kleidern, Herstellung von Halsketten, Boas usw.), umfasst auch Walfluken

Zahn

TEE

Anzahl

kg

Zähne - zB von Walen, Löwen, Nilpferden, Krokodilen usw.

Holz

TIM

kg

Rohes Holz mit Ausnahme von Baumstämmen und Sägeholz

Trophäe

TRO

Anzahl

 

Trophäen - alle Trophäen, die Teil desselben Tierkörpers sind, sofern sie zusammen ausgeführt werden: zB Hörner (2 Stück), Schädel, Mähne, Rückenhaut, Schwanz und Pfoten (insgesamt 10 Stück) bilden eine Trophäe. Werden jedoch nur zB Schädel und Hörner eines Tierexemplars ausgeführt, so sind diese Stücke zusammen als eine Trophäe anzugeben. Andernfalls sind die Teile getrennt anzugeben. Ein ganzer ausgestopfter Körper ist als "BOD" anzugeben, eine Haut allein als "SKI". Bei Ausfuhr von Ganzkörperpräparaten, Schulterpräparaten bzw. Präparaten von halben Körpern zusammen mit weiteren Körperteilen desselben Tierexemplars im Rahmen derselben Genehmigung Angabe als "1 TRO".

Rüssel

TRU

Anzahl

kg

Elefantenrüssel. Anmerkung: Bei Ausfuhr eines Elefantenrüssels zusammen mit anderen Trophäen aus demselben Tierexemplar im Rahmen derselben Genehmigung als Teil einer Jagdtrophäe Angabe als "TRO".

Stoßzahn

TUS

Anzahl

kg

Im Wesentlichen ganze, bearbeitete oder unbearbeitete Stoßzähne. Hierzu gehören Stoßzähne von Elefanten, Nilpferden, Walrossen und Narwalen, aber keine anderen Zähne.

Furnierholz
- Rundschälfurnier

- Messerfurnier


VEN

VEN


kg

Dünne, gleichmäßig starke Lagen oder Blätter aus Holz, meist höchstens 6 mm dick, meist geschält (Rundschälfurnier) oder gemessert (Messerfurnier), zur Herstellung von Sperrholz, Furniermöbeln, Furnierbehältern usw.

Wachs

WAX

kg

 

Wachs

Holzprodukt

WPR

kg

 

Fertigwaren aus Holz, einschließlich Holzfertigwaren wie Möbel und Musikinstrumente

g= Gramm

kg= Kilogramm

l= Liter

cm³= Kubikzentimeter

ml= Milliliter

m= Meter

m²= Quadratmeter

m³= Kubikmeter

Anzahl= Stückzahl

Codes für die Angabe des Zwecks einer Transaktion

Der Zweck der Transaktion ist mit einem der nachstehend angeführten Codes unter Anwendung folgender Kriterien anzugeben:

Kriterien:

  • Bei einer Ausfuhrgenehmigung wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die Art der Transaktion zwischen dem Ausführer und dem Einführer bestimmt. Bei einer Wiederausfuhrbescheinigung wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die Art der Transaktion zwischen dem Wiederausführer und dem Einführer bestimmt.

Der Code gibt den Grund an, aus dem ein Austausch oder eine Beförderung von einem oder mehreren Exemplaren zwischen Ausführer und Einführer oder zwischen Wiederausführer und Einführer stattfindet.

  • Bei einer Einfuhrgenehmigung oder einer Bescheinigung für die Einbringung aus dem Meer wird der Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion durch die beabsichtigte Nutzung der Exemplare durch den Einführer bestimmt. Der Code gibt den Grund an, aus dem der Einführer das Exemplar angefordert hat oder erhält.
  • Werden eine Ausfuhrgenehmigung und eine Einfuhrgenehmigung bzw. eine Wiederausfuhrbescheinigung und eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt, so kann der auf der Einfuhrgenehmigung angegebene Code zur Angabe des Zwecks der Transaktion von dem auf der Ausfuhrgenehmigung bzw. Wiederausfuhrbescheinigung angegebenen Code abweichen.

Codes:

BZucht in Gefangenschaft oder künstliche Vermehrung

EBildung

GBotanische Gärten

HJagdtrophäen

LStrafverfolgung/gerichtlich/forensisch

MMedizinische (einschließlich biomedizinische) Forschung

NWiederansiedlung oder Auswilderung

PPersönliche Zwecke

QWanderausstellungen (Musterkollektion, Zirkus, nicht ortsfeste Tier- oder Pflanzenschau, Orchester oder Museumausstellung zur kommerziellen Ausstellung)

SWissenschaftliche Zwecke

TKommerzielle Zwecke

ZZoologische Gärten

Codes zur Angabe der Herkunft von Exemplaren

WDer Natur entnommene Exemplare

Rin einer kontrollierten Umgebung aufgezogene Tierexemplare, die als Eier oder Jungtiere der Natur entnommen wurden, wo sie andernfalls nur sehr geringe Chancen gehabt hätten, bis zum ausgewachsenen Alter zu überleben

DTiere von Arten in Anhang A, in Gefangenschaft zu kommerziellen Zwecken gezüchtet in gemäß der Entschließung Conf.12.10 (Rev. CoP15) in das Register des CITES-Sekretariats aufgenommenen Betrieben, und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 zu kommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus

AZu nichtkommerziellen Zwecken künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in Anhang A und gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 künstlich vermehrte Pflanzen von Arten in den Anhängen B und C sowie Teile und Gegenstände daraus

Cin Gefangenschaft gezüchtete Tiere gemäß Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 sowie Teile davon und Erzeugnisse daraus

FIn Gefangenschaft geborene Tiere, für die die Kriterien von Kapitel XIII der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 nicht erfüllt sind, sowie Teile und Gegenstände daraus

IEingezogene oder beschlagnahmte Exemplare (1)

OExemplare aus der Zeit vor dem Übereinkommen (1)

UHerkunft unbekannt (ist zu begründen)

Yaus unterstützter Erzeugung stammende Pflanzenexemplare, die nicht als "künstlich vermehrt" im Sinne von Artikel 56 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 und auch nicht als der Natur entnommen gelten, da sie in einer Umgebung vermehrt oder angepflanzt werden, in der ein gewisses Eingreifen durch den Menschen zum Zwecke der Pflanzenerzeugung vorhanden ist

X Exemplare, die einer nicht der Gerichtshoheit eines Staates unterstehenden Meeresumwelt entnommen wurden

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(1) Nur anzugeben, wenn ein anderer Code zur Angabe der Herkunft verwendet wird.