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Anhang 4
Lebensmittel
40.1. Rechtsgrundlagen
Die von den Zollorganen bei der Einfuhr von Lebensmitteln zu beachtenden Rechtsgrundlagen sind:
a) die Richtlinie 2000/13/EG des Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür,
b) das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, und
c) die Verordnung über die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln und Nahrungsmittelergänzungen (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV), BGBl. Nr. 72/1993.