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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0049-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 31.12.2013
VB-0730, Arbeitsrichtlinie Produktpiraterie - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 0. Einleitung
- 1. Gegenstand
- 1.3. Unerlaubt hergestellte Waren
- 1.4. Waren, die ein Patent, ein ergänzendes Schutzzertifikat, ein Sortenschutzrecht, eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe verletzen
- 1.5. Formen und Matrizen
- 1.6. Rechtsinhaber
- 2. Aufgaben des Zollamtes Klagenfurt Villach
- 3. Verfahren
- 3.1. Anwendungszeitpunkt
- 3.2. Tätigwerden über Antrag
- 3.3. Tätigwerden von Amts wegen
- 3.4. Aussetzung der Überlassung oder Zurückbehaltung von Waren
- 3.5. Beschau, Musterziehung
- 3.6. Freigabe von Waren, die im Verdacht stehen, ein Patent, ein ergänzendes Schutzzertifikat, ein Sortenschutzrecht, eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe verletzen
- 3.7. Entscheidung des Gerichtes
- 3.8. Produktpiraterie-Aufgriffsmeldungen und Produktpiraterie-Folgemeldungen
- 3.9. Finanzvergehen gemäß § 7 Abs. 1 PPG 2004
- 4. Ausnahmen