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Richtlinie des BMF vom 24.02.2010, BMF-010313/0162-IV/6/2010
gültig von 24.02.2010 bis 02.07.2012
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
Beachte
-
Die Änderungen betreffen die Abschnitte 1.1.7.2., 1.1.8.1., 1.1.8.3., 1.1.10., 2.5.2., 3.2.1., 3.3., 3.7. und 7.3. Weiters wurden verschiedene Textkorrekturen durchgeführt.
- 7. Sensible Waren
Anhang 8AH "Arbeitshilfe Sensible Waren"
Stand 1. Jänner 2009
Für diese Waren gelten bei Überschreitung der angeführten Mengen folgende besonderen Bestimmungen:
- Beförderung nur mit TC 31 ohne Vermerk "Beschränkte Geltung"
- Keine Beförderung mit TC 33
- Beachtung von Mindestsätzen bei Anwendung der Einzelsicherheit
- Verpflichtende Anführung der Warennummer in der Versandanmeldung
- Keine Beförderung mit TC 32 mit dem Vermerk "Beschränkte Geltung"
- Zwingende Festlegung einer verbindlichen Beförderungsroute
- Keine Überführung in das Versandverfahren durch zugelassene Versender