Samstag 21. Mai sowie Sonntag 22. Mai 2022
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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0046-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 07.10.2007
ZK-1610, Arbeitsrichtlinie - Ausfuhr
- 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.7. Handelspolitische Maßnahmen
Nichttarifäre Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden sind, wie Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder Höchstmengen sowie Ein- und Ausfuhrverbote (Art. 1 Nr. 7 ZK-DVO).