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Richtlinie des BMF vom 01.05.2016, BMF-010314/0243-IV/8/2016
gültig ab 01.05.2016
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung- 1. Allgemeines
1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds
Die Zollkontingente sind in e-Zoll unter "Abfragen-Manager / Zolltarif / Kontingente" unter Angabe der Kontingentnummer angeführt.
Zollplafonds bestehen zurzeit nicht.
Im Feld "Einheit" ist bei jedem Zollkontingent angeführt, welche Mengeneinheit anzumelden ist.
Der von Brüssel bekannt gegebene Stand über die
- Eröffnung von Zollkontingenten
- Sperre von Zollkontingenten
- Erschöpfung von Zollkontingenten und
- Wiedereröffnung von Zollkontingenten und
- Nichtanwendung von Zollplafonds
kann in e-Zoll abgefragt bzw. bei der Kontingentstelle telefonisch ermittelt werden. Diese Daten sind auch auf der Web-site der Europäischen Kommission abrufbar.
Jedermann hat das Recht, gegen Ersatz der Gestehungskosten, Ausdrucke der entsprechenden Teile von e-Zoll über den aktuellen Stand der Zollkontingente zu erhalten.