Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 20.07.2017, BMF-010302/0071-III/11/2017
gültig von 20.07.2017 bis 27.06.2018
AH-3210, Arbeitsrichtlinie Verteidigungsgüter und Feuerwaffen - Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Einführung
- 2A. Ausfuhr von Verteidigungsgütern
- 2B. Ausfuhr von Feuerwaffen
- 2B.1. Ausfuhrverbot und Ausfuhr mit Genehmigung
- 2B.2. Ausfuhr ohne Ausfuhrgenehmigung
- 2B.3. Ausfuhr von der Maßnahme nicht umfasster Güter
- 2B.3.1. Nicht gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2B.3.2. Gekennzeichnete Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur
- 2B.3.3. Von der Verordnung nicht umfasste Feuerwaffen
- 2B.4. Voranfrage
- 3A. Einfuhr von Verteidigungsgütern und Feuerwaffen
- 4. Durchfuhr von Verteidigungsgütern und Feuerwaffen
- 5. Strafbestimmungen
- 6. Mehrere Maßnahmen nebeneinander in e-zoll
- Abschnitte 7. bis 19.
- Anlage 1
- Verzeichnis der Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentlichen Komponenten und Munition (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 258/2012)
- Anlage 2
- Musterformblatt für Ausfuhrgenehmigungen gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012