Richtlinie des BMF vom 03.03.2021, 2021-0.160.856 gültig ab 03.03.2021

ZK-2030, Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen

Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente

(siehe Anhang I ZBefrVO)

Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

(siehe Anhang II ZBefrVO)

Anhang 3:

(siehe Anhang III ZBefrVO)

Anhang 4:

(siehe Anhang IV ZBefrVO)

Anhang 5:

Siehe DVO 80/2012 und DVO 197/2013

Anhang 6: Goldmünzen

(siehe die jeweiligen VO im BGBl. II)

Anhang 7: Liste zu § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004

Notwendige Ergänzungen des Hausrats ohne Grundlagenbescheiderfordernis

Werden Waren dieses Anhangs mittels Verfahrenszusatzcode 363 angemeldet, so gelten sie als notwendige Ergänzungen des Hausrats im Sinne von § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004, sofern der Warenwert je Sendung den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.

KN-Code

Warenbeschreibung

ex

Kapitel 33, Kapitel 34,
Kapitel 38 bis Kapitel 97

Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten

Anhang 8: Übersicht der Verfahrenszusatzcodes

Anhang 8A: Verfahrenszusatzcodes (VZC) für Einfuhrabgabenbefreiungen

VZC

Beschreibung

C01

Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen

C02

Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat)

C03

Heiratsgut (die aus Anlass der Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke)

C04

Erbschaftsgut

C05

Zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmter Hausrat

C06

Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten

C07

Sendungen mit geringem Wert

C08

Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden

C09

Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden

C10

Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben

C11

Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate

C12

Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate

C13

Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile)

C14

Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden

C15

Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke

C16

Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen

C17

Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung

C18

Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

C19

Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen

C20

Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren

C21

in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde

C22

von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV

C23

von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde

C24

Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden

C25

Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden

C26

Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren

C27

Auszeichnungen und Ehrengaben

C28

Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen

C29

Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren

C30

Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert

C31

Werbedrucke und Werbegegenstände

C32

Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren

C33

Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren

C34

Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen

C35

Werbematerial für den Fremdenverkehr

C36

Verschiedene Dokumente und Gegenstände

C37

Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung

C38

Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung

C39

Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen

C40

Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer

C41

Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung

C51

Ausfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Gemeinschaft in ein Drittland

C52

Gleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel

301

Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (BefrVO Titel XI)

320

Dienstbedarf, Heizmaterial, Baumaterial und Dienstfahrzeuge zum ausschließlichen Ge- oder Verbrauch diplomatischer oder konsularischer Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich (§ 89 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG)

321

Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Diplomaten und Berufskonsuln sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder (§ 89 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG)

322

Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder im Rahmen des ersten Dienstantritts (§ 89 Abs. 1 Buchstabe c ZollR-DG)

330

Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen (§ 90 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG)

331

Dienstbedarf und Dienstfahrzeuge für ausländische Kulturinstitute (§ 90 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG)

340

Bordvorräte (§ 91 ZollR-DG)

350

Treib-, Schmier- und sonstige Betriebsstoffe in gewerblich verwendeten Wasser- und Luftfahrzeugen (§ 92 ZollR-DG)

355

Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden im Grenzverkehr (§ 6 Abs. 6 UStG 1994)

360

Waren für amtliche Zwecke internationaler Organisationen mit Amtssitz in Österreich (IntOrg Org)

361

Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen sowie der haushaltsangehörigen Familienmitglieder (IntOrg Pers dipl)

362

Hausrat zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl1)

363

Notwendige Ergänzungen des Hausrats zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl2)

364

Motorisierte Beförderungsmittel und deren Anhänger, Motorboote, Flugzeuge und ähnliche Beförderungsmittel zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl3)

370

Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals der Organisation des Vertrages zum umfassenden Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) (CTBTO Pers nondipl)

380

Waren zum Verkauf in Commissary-shops (Commissary)

390

Gemäß bilateraler Luftverkehrsabkommen abgabenfreie Waren (Luftverkehr)

399

andere völkerrechtliche Befreiungen (übriges Völkerrecht)