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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-2030, Arbeitsrichtlinie Außertarifliche Befreiungen
Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente
(siehe Anhang I ZBefrVO)
Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
(siehe Anhang II ZBefrVO)
Anhang 3:
(siehe Anhang III ZBefrVO)
Anhang 4:
(siehe Anhang IV ZBefrVO)
Anhang 5:
Siehe DVO 80/2012 und DVO 197/2013
Anhang 6: Goldmünzen
(siehe die jeweiligen VO im BGBl. II)
Anhang 7: Liste zu § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004
Notwendige Ergänzungen des Hausrats ohne Grundlagenbescheiderfordernis
Werden Waren dieses Anhangs mittels Verfahrenszusatzcode 363 angemeldet, so gelten sie als notwendige Ergänzungen des Hausrats im Sinne von § 26 Abs. 4 Z 2 ZollR-DV 2004, sofern der Warenwert je Sendung den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.
KN-Code |
Warenbeschreibung |
|
ex |
Kapitel 33, Kapitel 34, |
Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Begünstigten |
Anhang 8: Übersicht der Verfahrenszusatzcodes
Anhang 8A: Verfahrenszusatzcodes (VZC) für Einfuhrabgabenbefreiungen
VZC |
Beschreibung |
C01 |
Übersiedlungsgut von natürlichen Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem Drittland in die Gemeinschaft verlegen |
C02 |
Heiratsgut (Aussteuer und Hausrat) |
C03 |
Heiratsgut (die aus Anlass der Eheschließung üblicherweise überreichten Geschenke) |
C04 |
Erbschaftsgut |
C05 |
Zur Einrichtung einer Zweitwohnung bestimmter Hausrat |
C06 |
Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten |
C07 |
Sendungen mit geringem Wert |
C08 |
Waren, die als Sendungen von einer Privatperson an eine andere gerichtet werden |
C09 |
Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände, die anlässlich einer Betriebsverlegung aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden |
C10 |
Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände von Personen, die einen freien Beruf ausüben, sowie von juristischen Personen, die eine Tätigkeit ohne Erwerbszweck ausüben |
C11 |
Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang I aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate |
C12 |
Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; in Anhang II aufgeführte wissenschaftliche Instrumente und Apparate |
C13 |
Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate (Ersatzteile, Bestandteile, spezifische Zubehörteile) |
C14 |
Ausrüstungen, die von oder für Rechnung einer Einrichtung oder Anstalt für wissenschaftliche Forschung mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt werden |
C15 |
Tiere für Laborzwecke und biologische und chemische Stoffe für Forschungszwecke |
C16 |
Therapeutische Stoffe menschlichen Ursprungs sowie Reagenzien zur Bestimmung der Blut- und Gewebegruppen |
C17 |
Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose oder Behandlung |
C18 |
Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle |
C19 |
Pharmazeutische Erzeugnisse zur Verwendung bei internationalen Sportveranstaltungen |
C20 |
Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren |
C21 |
in Anhang III aufgeführte Gegenstände für Blinde |
C22 |
von den Blinden selbst für ihren Eigengebrauch eingeführte Gegenstände nach Anhang IV |
C23 |
von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführte Gegenstände nach Anhang IV für Blinde |
C24 |
Gegenstände für andere behinderte Personen, die von den Behinderten selbst für ihren Eigengebrauch eingeführt werden |
C25 |
Gegenstände für andere behinderte Personen, die von bestimmten Einrichtungen oder Organisationen eingeführt werden |
C26 |
Zugunsten von Katastrophenopfern eingeführte Waren |
C27 |
Auszeichnungen und Ehrengaben |
C28 |
Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen |
C29 |
Zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern bestimmte Waren |
C30 |
Zur Absatzförderung eingeführte Warenmuster oder -proben von geringem Wert |
C31 |
Werbedrucke und Werbegegenstände |
C32 |
Auf Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen ge- oder verbrauchte Waren |
C33 |
Zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken eingeführte Waren |
C34 |
Sendungen an die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen |
C35 |
Werbematerial für den Fremdenverkehr |
C36 |
Verschiedene Dokumente und Gegenstände |
C37 |
Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während ihrer Beförderung |
C38 |
Streu und Futter für Tiere während ihrer Beförderung |
C39 |
Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen |
C40 |
Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer |
C41 |
Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausschmückung |
C51 |
Ausfuhr von Haustieren anlässlich der Verlegung eines landwirtschaftlichen Betriebes aus der Gemeinschaft in ein Drittland |
C52 |
Gleichzeitig mit den Tieren ausgeführte Futtermittel |
301 |
Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (BefrVO Titel XI) |
320 |
Dienstbedarf, Heizmaterial, Baumaterial und Dienstfahrzeuge zum ausschließlichen Ge- oder Verbrauch diplomatischer oder konsularischer Vertretungen fremder Staaten gegenüber der Republik Österreich (§ 89 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) |
321 |
Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Diplomaten und Berufskonsuln sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder (§ 89 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) |
322 |
Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch von Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen Personals sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder im Rahmen des ersten Dienstantritts (§ 89 Abs. 1 Buchstabe c ZollR-DG) |
330 |
Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen (§ 90 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) |
331 |
Dienstbedarf und Dienstfahrzeuge für ausländische Kulturinstitute (§ 90 Abs. 1 Buchstabe b ZollR-DG) |
340 |
Bordvorräte (§ 91 ZollR-DG) |
350 |
Treib-, Schmier- und sonstige Betriebsstoffe in gewerblich verwendeten Wasser- und Luftfahrzeugen (§ 92 ZollR-DG) |
355 |
Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden im Grenzverkehr (§ 6 Abs. 6 UStG 1994) |
360 |
Waren für amtliche Zwecke internationaler Organisationen mit Amtssitz in Österreich (IntOrg Org) |
361 |
Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen sowie der haushaltsangehörigen Familienmitglieder (IntOrg Pers dipl) |
362 |
Hausrat zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl1) |
363 |
Notwendige Ergänzungen des Hausrats zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl2) |
364 |
Motorisierte Beförderungsmittel und deren Anhänger, Motorboote, Flugzeuge und ähnliche Beförderungsmittel zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals internationaler Organisationen (IntOrg Pers nondipl3) |
370 |
Waren zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des nicht mit diplomatischen Privilegien ausgestatteten Personals der Organisation des Vertrages zum umfassenden Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO) (CTBTO Pers nondipl) |
380 |
Waren zum Verkauf in Commissary-shops (Commissary) |
390 |
Gemäß bilateraler Luftverkehrsabkommen abgabenfreie Waren (Luftverkehr) |
399 |
andere völkerrechtliche Befreiungen (übriges Völkerrecht) |