EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62008CJ0368

Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/35/EG - Sanierung von Umweltschäden - Verursacherprinzip.
Rechtssache C-368/08.

European Court Reports 2009 I-00089*

ECLI identifier: ECLI:EU:C:2009:326





Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 19. Mai 2009 – Kommission/Griechenland

(Rechtssache C‑368/08)

„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2004/35/EG – Sanierung von Umweltschäden – Verursacherprinzip“

Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden nachzukommen

Tenor

1.

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

Top