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Document 22013X0228(01)

Mitteilung über die vorläufige Anwendung zwischen der Europäischen Union und Peru des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

OJ L 56, 28.2.2013, p. 1–1 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

28.2.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 56/1


Mitteilung über die vorläufige Anwendung zwischen der Europäischen Union und Peru des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits

Das am 26. Juni 2012 in Brüssel unterzeichnete Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits wird gemäß seinem Artikel 330 Absatz 3 zwischen der Europäischen Union und Peru ab dem 1. März 2013 vorläufig angewandt. Nach Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses des Rates vom 31. Mai 2012 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Übereinkommens werden Artikel 2, Artikel 202 Absatz 1 und die Artikel 291 und 292 des Übereinkommens von der vorläufigen Anwendung durch die Union ausgenommen, bis die für den Abschluss des Übereinkommens erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.


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