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Trefferliste

Nr.GZ/RS-Nr.DatumGerichtTypKurzinformationHauptdokument
1RS004604026.04.2017OGHRSDas Ablehnungsrecht ist verzichtbar und verschweigbar; von ihm muss die Partei Gebrauch machen, sobald ihr der Grund, aus welchem die Besorgnis der Befangenheit entsteht, bekannt wird.
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2RS004604226.04.2017OGHRSDie ablehnende Partei ist verpflichtet, alle ihr bekannten Ablehnungsgründe bei sonstiger Annahme des Verzichtes vorzubringen.
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3RS004597719.09.2013OGHRSDie Bestimmung des § 21 Abs 2 JN hat insbesondere den Zweck, Ablehnungsanträge auszuschalten, die offenbar in Verschleppungsabsicht gestellt oder erst vorgebracht werden, wenn sich aus dem Gang des Rechtsstreites ihre "taktische Zweckmäßigkeit" ergibt. Sie ist ganz allgemein dahin zu verstehen, ...
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4RS004607526.06.1974OGHRSEin zweiter Ablehnungsantrag kann nicht auf unbegründete eigene Vorwürfe in einem vorhergehenden Ablehnungsantrag und die daraus abgeleitete Annahme gestützt werden, daß der abgelehnte Richter gerade deswegen nicht mehr völlig unbefangen sein könne.
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